Thedinghausen – Zumindest ist eine juristisch-ethische Diskussion dazu überfällig, meint die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. (IGN e. V.) im Rahmen ihres nächsten Newsletters.
Der Februar-Newsletter der IGN e. V. wird in der nächsten Woche (8. KW) den Verlust der Nierenfunktion durch eine Nierenlebendspende thematisieren. Beleuchtet wird dies aus drei unterschiedlichen Blickwinkeln:
- medizinisch
- medizinrechtlich
- versicherungsrechtlich
Das Fazit ist für die IGN e. V. eindeutig. Der Nierenverlust und der Nierenfunktionsverlust durch eine Nierenlebendspende führen immer zur Behinderung und häufig zur Erwerbsminderung. Aber auch wenn bei guten Nierenwerten nach der Spende sich zunächst keine spürbaren Einschränkungen einstellen, muss im weiteren Lebensverlauf mit steigenden Risiken und späterer Niereninsuffizienz gerechnet werden.
Für die IGN e. V. ist es fraglich, ob diese Fakten mit dem Gebot der “voraussichtlichen” Nichtschädigung durch das Transplantationsgesetz übereinstimmen. Ist eine Nierenlebendspende grundsätzlich rechtswidrig? Zumindest ist eine juristisch-ethische Diskussion dazu überfällig, meint die IGN e. V.
Ein weiteres Thema des Newsletters ist eine interdisziplinäre Studie, die vor ca. 10 Jahren in Deutschland (Universitätsklinikum Essen) durchgeführt wurde. Die Ergebnisse zur Gesundheit der Nierenlebendspender sind erschreckend und doch kommt die Studie zu dem Schluss, dass die Spende vertretbar sei. Die IGN e. V. hat die Daten zusammengestellt und fragt auch hier, warum sind diese Ergebnisse nicht in die Aufklärung der potentiellen Nierenlebendspender mit eingeflossen?
Am Ende des Newsletters wird auf zwei Gerichtstermine hingewiesen. In beiden Fällen geht es um Klagen gegen Kliniken wegen fehlerhafter Aufklärung und Behandlung.
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