Ahrensburg – in den letzten Monaten hat die Öffentlichkeit Hilfsmittel-Ausschreibungen insbesondere als Vertragsinstrument wahrgenommen, welches regelmäßig zu unzureichender Versorgungsqualität und unzufriedenen Patienten geführt hat. Dadurch ist der Eindruck entstanden, dass Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich grundsätzlich „nicht zweckmäßig“ seien.
Ausschreibungen und Versorgungsqualität müssen nicht im Widerspruch zueinander stehen. Vielmehr ist es entscheidend, mit welchen Qualitäts- und Umsetzungsvorgaben diese in der Praxis umgesetzt werden.
Eines unserer Tochterunternehmen hat als einer von 3 Partnern im Mehrpartnermodell bundesweit die KKH Ausschreibung im Bereich der Stomatherapie gewonnen und setzt die Ausschreibung seit dem 01.04.2017 um. Um unseren eigenen Anspruch auf Versorgungsqualität gerecht zu werden und um Qualität unter Ausschreibungsbedingungen messbar zu machen, haben wir kurz nach Umsetzungsbeginn knapp 1.000 der betroffenen KKH – Patienten zu ihrer aktuellen Stomabetreuung befragt. Knapp 50 % der betroffenen KKH Stomaträger haben sich die Zeit genommen, ihre Hilfsmittelversorgung unter Ausschreibungsbedingungen zu bewerten:
Die Stoma Patienten der KKH haben uns nach Ausschreibungsstart folgendes Zeugnis ausgestellt:
- 96 % der KKH Stoma Patienten würden uns weiterempfehlen.
- 97 % der KKH Stoma Patienten schätzen die hohe Fachkompetenz unserer Mitarbeiter.
- 94 % der KKH Stoma Patienten bewerten unsere Versorgung als sehr kundenorientiert.
(Veröffentlicht unter www.dvg-stoma.de)
Das Instrument der Ausschreibung gepaart mit den gesetzlichen Änderungen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) in Form der eingeführten Qualitätsanforderungen und –controlling bei Ausschreibungen sind ein guter Weg, um Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit zu verbinden.