Ahrensburg – Die GHD GesundHeits GmbH Deutschland Unternehmensgruppe setzt sich als Leistungserbringer für die Qualität der Hilfsmittelversorgung als entscheidendes Kriterium für den Vertragsabschluss ein – unabhängig davon, ob ein Vertrag auf dem Verhandlungswege oder per Ausschreibungsverfahren zu Stande kommt. Deshalb begrüßt die GHD GesundHeits GmbH Deutschland weiterhin die Änderungen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG), welche den Krankenkassen u.a. vorgeben, Ausschreibungen nur mit einem „Mehr an Qualität“, als dieses auf dem Verhandlungswege möglich wäre, im Hilfsmittelbereich starten zu dürfen.
Seit dem 01.03.2017 ist die GHD GesundHeits GmbH Deutschland bundesweiter und exklusiver Hilfsmittel-Partner einer Krankenkasse für weite Teile der ableitenden Inkontinenz.
„Uns liegt die Qualität der Patientenversorgung sehr am Herzen“, so Andreas Rudolph, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung der GHD GesundHeits GmbH Deutschland Unternehmensgruppe. „Deshalb ist es für uns elementar, auch in diesem, in die Intimsphäre des Patienten hineinreichenden Versorgungsbereich detailliert zu erfahren, wie die Betroffenen uns unter Ausschreibungsbedingungen bewerten.“
Die GHD GesundHeits GmbH Deutschland Unternehmensgruppe hat ca. 1.000 der betroffenen Patienten zu ihrer aktuellen Betreuung im Bereich der ableitenden Inkontinenz befragt. Sehr erfreulich ist, dass knapp 40 % eine Rückmeldung zu ihrer Hilfsmittelversorgung unter Ausschreibungsbedingungen gegeben und uns folgendes Zeugnis ausgestellt haben:
- 98 % der betroffenen Patienten (Bereich ableitende Inkontinenz) würden uns weiterempfehlen.
- 94 % der betroffenen Patienten (Bereich ableitende Inkontinenz) sind mit den Produktlieferungen (Qualität, Lieferperformance und Menge) zufrieden.
- 95 % der betroffenen Patienten (Bereich ableitende Inkontinenz) loben unsere Problemlösungskompetenz.
„Besonders stolz auf die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in der Patientenversorgung bin ich aufgrund der zahlreichen Patienten-Kommentare, die uns im Rahmen der Patientenbefragung zugegangen sind.“ so Andreas Rudolph. Mit „Ich bin sehr, sehr zufrieden mit dem Service! Es ist großartig, dass es Sie gibt!“ oder „Weiter so!“ bestätigen uns die Patienten, dass wir auch unter Ausschreibungsbedingungen eine Qualitätsversorgung mit den notwendigen Hilfsmitteln ermöglichen.
Erneut zeigt sich: Mit dem Instrument der Ausschreibung können immer dann gute Versorgungsergebnisse erreicht werden, wenn bei der Umsetzung der Ausschreibung zusätzliche Qualitätsanforderungen berücksichtigt werden.