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Versicherungstipp: Corona-Spaziergang nicht ohne Gefahr
Foto: wsf-sh/Shotshop/uniVersa Abdruck: honorarfrei

Versicherungstipp: Corona-Spaziergang nicht ohne Gefahr

Pressemitteilung

Nürnberg – In der Corona-Pandemie drängt es viele Menschen in die Natur. Doch ab dem Frühjahr steigt dort auch die Gefahr von Zeckenbissen, die zu einer Lyme-Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) führen und schwere Folgen wie Hirnhautentzündung und Arthritis hinterlassen können. Während man sich gegen FSME impfen lassen kann, ist dies bei Borreliose nicht möglich. Wer sich im Grünen oder Garten aufhält, sollte vorsorglich lange Kleidung tragen, die Hosen in die Socken stecken, hohes Gras meiden und vor allem im Anschluss den Körper gründlich absuchen, empfiehlt die uniVersa Versicherung. Zum Entfernen einer Zecke sollte man eine spezielle Zeckenzange verwenden und die Wunde desinfizieren oder einen Arzt aufsuchen. Die Behandlungskosten werden von der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung übernommen. Kommt es durch den Zeckenbiss zu einer dauerhaften Invalidität, kann dies ein Fall für die private Unfallversicherung sein, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa. Allerdings ist dort wichtig, dass Infektionskrankheiten durch Zecken ausdrücklich mitversichert sind, sonst besteht kein Leistungsanspruch. Vor allem bei Altverträgen sei dies nicht immer der Fall. Ein Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif ist in der Regel problemlos möglich und oftmals auch ratsam, so Bösl. Der Verdienstausfall bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit oder einer dauerhaften Berufsunfähigkeit lässt sich mit einer privaten Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung ausgleichen.

Weitere Infos zur Unfallversicherung finden Sie hier.