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Versicherungspflicht sorgt für Verschuldung

Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Berlin – Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung hat ihre Schattenseiten. Viele Rückkehrer können ihren Beitrag nicht bezahlen. Die Versicherten haben dann die Wahl, sich entweder zu verschulden oder ihren Beitragsschutz zu verlieren. Von den 95.000 Neumitgliedern etwa, die seit April 2007 in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückkehrten, konnten 52.000 ihren Beitrag nicht bezahlen. Den Kassen entstanden dadurch von April 2007 bis April 2008 Beitragausfälle von durchschnittlich 1.800 Euro pro Mitglied. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervor (BT-Drs. 16/10742). Knapp 80.000 sind noch ganz ohne Versicherung. “Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass auch diejenigen vollen Versicherungsschutz erhalten, denen die nötigen Mittel fehlen”, fordert deshalb der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Frank Spieth:

“Die Krankenkassen dürfen zwar Beiträge erlassen, stunden oder reduzieren. Da die Kassen aber in einem Konkurrenzkampf zueinander stehen, haben sie keinerlei Anreize, kulant mit den oft zahlungsunfähigen Versicherten umzugehen. Nach der Antwort der Bundesregierung sind auch Fälle denkbar, in denen Versicherte in eine Verbraucherinsolvenz getrieben werden.

Zumeist dürften Selbständige mit geringem Einkommen betroffen sein. Diese müssen derzeit etwa 280 Euro pro Monat als Mindestbeitrag in die Gesetzliche Krankenversicherung und zusätzlich etwa 40 Euro an die Pflegeversicherung zahlen. Das ist sogar etwas mehr als der Beitrag eines Bundestagsabgeordneten. Gerade jene, die nach unverschuldeter längerer Arbeitslosigkeit zum Strohhalm Selbständigkeit gegriffen haben, müssen durch angemessene Beiträge einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz bekommen.

DIE LINKE hat schon Anfang 2007 bei den Beratungen zur Versicherungspflicht auf das Problem hingewiesen. Wenn keine Beiträge gezahlt werden, ruhen auch die Leistungen der Krankenversicherung und es werden nur noch unaufschiebbare Behandlungen, etwa wegen Schwangerschaft oder wegen akuter Schmerzen gezahlt. Damit bleibt die Versicherungspflicht für mehr als die Hälfte der Neumitglieder nahezu nutzlos.”

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