Berlin – Die Befreiung von der Praxisgebühr für BARMER-Versicherte entfällt ab dem 1.Juli 2008. Zu Beginn des neuen Quartals müssen sie wieder 10 entrichten. Die Berliner Patientenbeauftragte Karin Stötzner kritisiert diese neue Bestimmung, die auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts im Februar 2008 zurück geht. Wieder werden bei einer Auflage oder wie in diesem Fall einer Aufhebung einer bereits bewährten Regelung die gesetzlich Krankenversicherten benachteiligt. Den Patientinnen und Patienten werden ohnehin schon immer mehr finanzielle Belastungen zugemutet. Zum Hintergrund: Gesetzliche Krankenkassen haben in den letzten Jahren ihren Versicherten zahlreiche Verträge zur integrierten Versorgung angeboten. Diese Verträge sollen die Zusammenarbeit der verschiedenen Anbieter – z.B. einzelner Arztgruppen, Krankenhäuser oder Rehabilitationsangebote – fördern und die Qualität der Leistungen verbessern. In der Regel sind sie mit einer besseren Honorierung und Verpflichtungen für die Anbieter (Fortbildung, längere Sprechzeiten verbindliche Kooperationen) und Vorteilen für Versicherte verbunden: Verzicht auf Praxisgebühr, Zusatzinformationen zu Behandlungspfaden oder ein Medikamentenmanagement.
Das galt auch für einen Vertrag, den die BARMER Ersatzkrankenkasse mit Hausärzten und Apotheken 2005 geschlossen hatte. Mehr als zwei Millionen Versicherte haben daran teilgenommen. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts im Februar 2008 hatte dem BARMER Hausarzt- und Hausapotheken-Konzept den Status eines Vertrages zur Integrierten Versorgung abgesprochen. Dies führt nun dazu, dass die BARMER dem Vertrag zum Ende des Jahres kündigt. Während für Ärzte und Apotheken bis zum Jahresende die Vertragsverpflichtungen (erhöhte Honorare) weitergeführt werden, entfällt die Befreiung von der Praxisgebühr für BARMER-Versicherte schon ab dem 1.Juli 2008. Das heißt, dass sie wieder zu Quartalsbeginn 10 zu bezahlen haben. Dies gilt auch für Versicherte, die für 2008 einen Befreiungsaufkleber auf ihrer Chipkarte haben.
Nach ersten Beschwerden von Patientinnen und Patienten über diese erneute Mehrbelastung kritisiert die Patientenbeauftragte Karin Stötzner, dass die Vertragsvorteile nicht auch für die Versicherten bis zu Jahresende weitergeführt werden. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ausgerechnet wieder diejenigen, die ohnehin mit ihren Beiträgen das gesamte Leistungsgeschehen der gesundheitlichen Versorgung finanzieren, bei einem solchen Schritt benachteiligt werden.