Berlin – Das 3. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ist gestern im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt heute in Kraft. Damit werden unter anderem die Ergebnisse des am 24. Oktober 2012 vom Bundeskabinett beschlossenen Berichtes zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport umgesetzt und die Vorschriften zur Bekämpfung des Dopings im Sport verschärft.
Dazu erklärt Staatssekretär Thomas Ilka: “Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Doping im Sport zu bekämpfen – ob im Spitzen- oder im Breitensport. Wir müssen auch im Interesse des Gesundheitsschutzes alles daran setzen, die Gefahr einer Verbreitung von Dopingmitteln einzudämmen. Um die Bekämpfung des Dopings im Sport weiter zu verbessern, tritt neben das bereits bestehende Besitzverbot für Dopingmittel nun auch ein Erwerbsverbot. Diese Änderung ergänzt das Instrumentarium zur Bekämpfung des Dopings. Sie wird künftig eine noch effektivere Strafverfolgung im Bereich der Besitzverbotsregelung ermöglichen.”
Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie unter: www.bgbl.de