Berlin – Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport am 1. November 2007 wird am Donnerstag dieser Woche (29. November 2007) auch die Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung) in Kraft treten. Regierung, Bundestag und Bundesrat haben in einem zügigen Gesetzgebungsverfahren wichtige neue Regelungen geschaffen, die eine noch konsequentere und noch wirksamere Bekämpfung des Dopings im Sport möglich machen.
Die Dopingbekämpfung im Sport wird durch folgende Maßnahmen deutlich gestärkt:
– Strafverschärfungen für banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten nach dem Arzneimittelgesetz,
– Verpflichtung zur Aufnahme von Warnhinweisen für Arzneimittel, die für Doping geeignet sind,
– Übertragung von Ermittlungsbefugnissen für die Strafverfolgung in Fällen des international organisierten ungesetzlichen Handels mit Arzneimitteln auf das Bundeskriminalamt,
– Einführung des erweiterten Verfalls in diesen Fällen (u. a. Gewinnabschöpfung von Vermögensvorteilen) und
– Strafvorschriften für den Besitz bestimmter, besonders gefährlicher und häufig verwendeter Dopingmittel in nicht geringer Menge. Durch die Dopingmittel-Mengen-Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sind die Grenzwerte für “nicht geringe Mengen” festgelegt worden. So ist zum Beispiel der Besitz von Testosteron-Kapseln in einer Menge ab 3000 mg strafbar – wenn sie nicht zur Behandlung einer Krankheit gebraucht werden.
Zusammen mit der kürzlich in Kraft getretenen UNESCO-Konvention und dem Zusatz-protokoll zum Europaratsübereinkommen ist ein umfassender rechtlicher Regelungs-bereich der Dopingbekämpfung entstanden. Dabei kommt neben den Verschärfungen und Erweiterungen der Strafvorschriften der Stärkung der Ermittlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsorgane eine besondere Bedeutung zu. Das Bundeskriminalamt wird künftig mit originären Zuständigkeiten den Dopingkampf effektiver gestalten können. Wichtig ist auch die Stärkung des Dopingkontrollsystems sowohl bei der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) als auch den Kontrolllaboren. Für beide Bereiche beabsichtigt das Bundesministerium des Innern in 2008 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 2,8 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Daneben ist jedoch die zusätzliche Unterstützung der NADA durch den Sport, die Länder und die Wirtschaft dringend notwendig.