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Versandapotheken dürfen Verbraucher nicht täuschen / ABDA-Präsident Wolf kritisiert wettbewerbswidriges Verhalten

Pressemitteilung

Berlin – 30. März 2008 – Nach Medienberichten hat die holländische Versandapotheke einer großen deutschen Drogeriekette mit frei erfundenen Unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) und darauf gewährten, besonders hohen Rabatten geworben. “Hier werden Verbraucher und Patienten vorsätzlich getäuscht. Wir befürchten, dass dieses wettbewerbswidrige Verhalten kein Einzelfall ist und werden das genauer unter die Lupe nehmen”, erklärt Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. “Dieser Fall zeigt, dass das sensible Vertrauensverhältnis zwischen Apotheke und Patient von einigen Arzneiversendern ausgenutzt wird.”

Die Apotheker fordern die Versandapotheken auf, unseriöse Angebote im Kampf um Umsatz und Patienten zu unterlassen. Insbesondere das irreführende Werben mit vermeintlich hohen Rabatten auf Selbstmedikationsprodukte und damit das Vortäuschen günstiger Preise muss eingestellt werden.

Die Konzentration auf den – zudem mitunter wettbewerbswidrigen – Preis- statt auf den Qualitätswettbewerb fördert nach Auffassung von Experten den Mehr- und Missbrauch von Arzneimitteln. Schaden nehmen im konkreten Fall nicht nur die getäuschten Verbraucher, sondern auch die übrigen Wettbewerber, allen voran die 21.500 mittelständischen Apotheken. Wolf: “Arzneimittel werden in dieser ‚Kooperation’ von Versender und Drogeriekette verramscht, Kunden hinters Licht geführt. Der Gesetzgeber muss die Verbraucher vor einer solchen Entwicklung schützen.”