Hamburg – Aufgrund der aktuellen Berichterstattung über die Vermittlung von gefährlichen Hunden durch den Hamburger Tierschutzverein (HTV) stellt die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz klar:
Vermittelt werden nur gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Hundegesetz, also Gruppen und Rassen von Hunden sowie deren Kreuzungen, bei denen die Gefährlichkeit stets vermutet wird: Pitbull Terrier, Amarican Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Voraussetzung für eine Vermittlung ist ein bestandener Wesenstest. Für den Unterhalt dieser sogenannten Verwahrtiere wäre sonst die Stadt zuständig. Andere gefährliche Hunde oder Hunde, bei denen die Gefährlichkeit vermutet wird, sind von dieser vertraglichen Regelung mit dem HTV ausgeschlossen.
Aufgrund der vom HTV in der Vergangenheit geforderten höheren Erstattung von Vermittlungskosten ist im geltenden Vertrag mit dem Verein die Auslage auf bis maximal 700 Euro pro vermitteltem Hund begrenzt worden. Eine Erstattung dieser Kosten erfolgt grundsätzlich nur, wenn der HTV dafür den Nachweis durch einen Beleg erbringt.
Die vom HTV insgesamt erbrachten Leistungen werden von der Stadt quartalsweise durch pauschale Abschlagszahlungen an den Verein vergütet. Nach einer Überprüfung aller Belege erfolgt die genaue, jede einzelne Leistung berücksichtigende Abrechnung. Da der HTV für das Jahr 2007 die entsprechenden Einzelabrechnungen für die von ihm vermittelten gefährlichen Hunde noch nicht vorgelegt hat, erfolgte diesbezüglich bislang auch keine Verrechnung im Rahmen der Abschlagszahlungen.