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Verhandlungserfolg bei der Eingliederungshilfe

Pressemitteilung

Hamburg – Sozialbehörde erzielt Einigung mit den Trägern zur Begrenzung des Kostenanstiegs und zur Weiterentwicklung der Hilfen für Menschen mit Behinderung.

Die Sozialbehörde hat heute mit den wichtigsten Trägern im Bereich der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen eine Einigung darüber erzielt, wie einerseits die Weiterentwicklung der Hilfen erfolgen, aber gleichzeitig der Anstieg der Kostensätze begrenzt werden kann. Sozialsenator Dietrich Wersich und Joachim Speicher, Verhandlungsführer der Verbände, freuen sich über den gemeinsamen Erfolg.

„Die Gespräche waren nicht einfach“, sagt Sozialsenator Dietrich Wersich, „aber sie waren nötig. Angesichts wegbrechender Steuereinnahmen und massiver Neuverschuldung in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist es mein Ziel, zusätzliche Kostenanstiege im Sozialhaushalt so weit wie möglich zu vermeiden. Gleichzeitig wollen wir die Weiterentwicklung der Hilfen für Behinderte engagiert fortsetzen. Wir haben den Weg gewählt, eng mit den Trägern über mögliche Lösungen zu verhandeln. Der Vertragsabschluss heute zeigt mir, dass es der richtige Weg war. Mit der erzielten Einigung schaffen wir es, den Anstieg der Kostensätze in den kommenden Jahren stark zu begrenzen, ohne die Weiterentwicklung aufzugeben und wir können damit Planungssicherheit für Träger schaffen sowie empfindliche Einschnitte vermeiden.“

„Wir begrüßen die Vereinbarung als vernünftigen Kompromiss, da sie wesentliche Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention aufnimmt“, erklärte Joachim Speicher, Geschäftsführer des Paritätischen Hamburg und Vorsitzender des Fachausschusses Behindertenhilfe in der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW). „Gemeinsam mit den Trägern der Eingliederungshilfe müssen die Angebote nun so weiterentwickelt werden, dass die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt wird. Wir sehen in dem Abschluss der Steigerungsraten den Beitrag der Hamburger Wohlfahrtsverbände zur angespannten Haushaltslage der Freien und Hansestadt Hamburg. Gleichzeitig können diese geringen Steigerungsraten zu wirtschaftlichen und qualitativen Nachteilen führen.“

Der heute unterzeichnete Vertrag mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Verbänden privatwirtschaftlicher Anbieter von Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Hamburg beinhaltet neben Maßnahmen zur Kostenbegrenzung für die Jahre 2010 bis 2012 auch eine grundlegende Verständigung auf Maßnahmen zur inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Hamburg.

Der ebenfalls am 19. Februar 2010 unterzeichnete Vertrag mit den vier größten Trägern der Eingliederungshilfe – der Evangelischen Stiftung Alsterdorf, Leben mit Behinderung Hamburg, Behindertenhilfe Hamburg und Das Rauhe Haus – mit einer Laufzeit bis Ende 2013 beinhaltet die Durchführung konkreter Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Die Behörde beteiligt sich an den Kosten der Entwicklung, Erprobung und Durchführung dieser Maßnahmen. Im Gegenzug verzichten diese vier Träger auf eine Erhöhung der Vergütungspauschalen für die Laufzeit dieses Vertrages.

Grundlage für diese Maßnahmen sind die Beschlüsse der Arbeits- und Sozialminister zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vom November 2009, an denen Hamburg sich aktiv beteiligt hat. Zu den strukturellen Maßnahmen gehören unter anderem die Fortsetzung des laufenden Programms zur Umwandlung stationärer in ambulante Hilfen, die Erschließung und Entwicklung sozialräumlicher Angebote, die Neuausrichtung der Angebote an Tagesförderung.