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Vergabekammer des Bundes bestätigt AOK-Ausschreibungsverfahren

5. Tranche der Arzneimittelrabattverträge komplett

Stuttgart – Die 5. Tranche der AOK-Arzneimittelrabattverträge kann in vollem Umfang zum 1. Oktober in Kraft treten. Die 1. Vergabekammer des Bundes hat das von einem Pharmaunternehmen angegriffene bundesweite Ausschreibungsverfahren des AOK-Systems für den Wirkstoff Betamethason in allen Punkten rechtskräftig bestätigt. Die AOK hat daraufhin am Freitag (6. August) die Zuschläge erteilt. Sie gehen für alle fünf regionalen Gebietslose an die mittelständische GALENpharma GmbH. Für weitere elf Wirkstoffe hatte die AOK bereits am 29. Juni 2010 die Zuschläge erteilt. Dank Arzneimittelrabattverträgen wird die AOK-Gemeinschaft allein im laufenden Jahr 520 Millionen Euro einsparen. Einschließlich bisheriger Verträge beläuft sich das Einsparvolumen zugunsten der Versicherten inzwischen auf rund eine Milliarde Euro.

„Die Entscheidung der Vergabekammer belegt einmal mehr, dass sich das Ausschreibungsverfahren der AOK bewährt hat und für alle Beteiligten Rechtssicherheit und Planbarkeit innerhalb des strengen Rahmens des Vergaberechts garantiert“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer des AOK-Systems für die Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann, am Freitag in Stuttgart. Zudem mache die erneute Vergabe an einen Kleineren der Pharmabranche deutlich, dass gerade die Rabattverträge der AOK mittelstands- und wettbewerbsfreundlich seien.

Hermann warnte nochmals vor den Folgen der geplanten Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arzneimittel-Rabattverträge: „Wenn die Bundesregierung dem Drängen gerade der großen Pharmaunternehmen nachgibt und zum 1. Januar 2011 die Zuständigkeit von den Sozialgerichten auf die Zivilgerichte verlagert und allen bisherigen Gerichtsentscheidungen die rechtliche Bindungswirkung entzieht, beginnen die juristischen Auseinandersetzungen wieder von vorn. Die Hersteller werden die Krankenkassen mit einer Klageflut überziehen, um den Abschluss neuer Verträge nach Kräften zu blockieren.“ Besonders kritisch sieht Hermann die angekündigte zusätzliche Anwendung des gesamten Kartellrechts für gesetzliche Krankenkassen. „Hier würden Körperschaften des öffentlichen Rechts EU-rechtswidrig wie privatwirtschaftliche Unternehmen, die auf Profit aus sein müssen, behandelt.“ 2011 laufen Arzneimittelverträge der AOK über 63 der meistverkauften Generika aus. Sie allein umfassen für die AOKs ein Verordnungsvolumen von weit über zwei Milliarden Euro.

„Diese im Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes programmierte Rechtsunsicherheit darf nicht zu einem Milliardengeschenk an die Pharmaindustrie führen“, betonte der AOK-Vorstand. Die Leidtragenden dieser Entwicklung würden vor allem die Versicherten sein, die für diese Geschenke verstärkt zur Kasse gebeten würden. Deshalb müssten die geplanten erneuten Kartellrechtsinjektionen und die Änderungen des Rechtsweges wieder aus dem Gesetzentwurf heraus. Die Bundesregierung unterlaufe sonst ihre eigenen Pläne zur strukturellen Ausgabenbegrenzung und gefährde die Arzneimittelrabattverträge als das bisher erfolgreichste wettbewerbliche Instrument zur Steuerung der Arzneimittelausgaben. „Auch das für die Aufsicht über viele Krankenkassen zuständige Bundesversicherungsamt und das Bundessozialgericht haben sich deutlich gegen diesen Irrweg ausgesprochen. Es gibt keinen sachlichen Grund, ein rechtssicheres und bewährtes Verfahren zu kippen“, betonte Hermann.

Anmerkung für die Redaktionen: Eine Übersicht über die Wirkstoffe und Pharmaunternehmen, die die Zuschläge für die 5. Vertragstranche erhalten haben und weitere ausführliche Informationen zum Thema Arzneimittelrabattverträge finden Sie unter http://www.aok-bw-presse.de und auf der Website des AOK-Bundesverbandes: http://www.aok-bv.de und http://www.aok-presse.de