Berlin – Die Vergabekammer Bund hat mit Beschluss vom 29.09.2009 (Az.: VK 3-166/09) die Ausschreibungspraxis von Generika seitens spectrum|K bestätigt: Die Vorgabe eines Mindestrabatts als Bedingung einer erfolgreichen Teilnahme an der Ausschreibung ist rechtens, ebenso die Zuschlagserteilung an vier Bieter. Der entsprechende Nachprüfungsantrag eines Pharmaunternehmens wurde vollumfänglich zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ist ein wesentlicher Erfolg auf dem Weg zum Abschluss von Rabattverträgen, so spectrum|K. Die rund 7,3 Millionen Versicherten der an der Ausschreibung teilnehmen 79 Kassen und des Spitzenverband der landwirtschaftlichen Krankenversicherung werden zukünftig von einer breiten Palette zuzahlungsfreier Generika in der Medikamentenversorgung profitieren können. Ärzte, Apotheker und Versicherte werden hier jeweils aus vier verschiedenen Marken auswählen können. Die spectrum|K-Festlegung einer Rabattmindesthöhe von 10 Prozent im Rahmen der Ausschreibungsbedingungen unterstützt das Ziel des Gesetzgebers, Effizienzreserven in der Arzneimittelversorgung zu erschließen. Davon unberührt so die Vergabekammer bleibt die Kalkulationsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmer.