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Vereinbarung schafft verbindliche Basis für Frühförderung

Menschen mit Behinderungen

Ludwigshafen/Mainz – Krankenkassen und Kommunale Spitzenverbände haben gemeinsam mit den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung eine Vereinbarung abgeschlossen, die ihr Zusammenwirken bei der Erbringung von Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder regelt. Sozialministerin Malu Dreyer begrüßte heute in Mainz die Vereinbarung, die für mehr Klarheit sorge und die Frühförderung behinderter Kinder in Rheinland-Pfalz auf eine verbindliche Basis stelle.

Nach der Vereinbarung verpflichten sich die Krankenkassen, für die ärztlichen Leistungen in der sozialpädiatrischen Behandlung, wie ärztliche Diagnostik oder medizinisch therapeutische Maßnahmen in Form von Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie, aufzukommen. Die Kommunen als Träger der Sozial- und Jugendhilfe sind dagegen für die sozialpädagogischen, sonderpädagogischen oder psychosozialen Leistungen im Rahmen der Frühförderung zuständig.

“Die Sozialpädiatrischen Zentren leisten unverzichtbare Arbeit in der Früherkennung der besonderen Bedürfnisse behinderter Kinder und der notwendigen Frühförderung”, sagte die Ministerin. Von zentraler Bedeutung sei, dass in diesen Zentren die medizinischen, psychologischen und sozialpädagogischen Erkenntnisse zusammengeführt würden. Das sei die Grundlage für die weitere Behandlung und ermögliche optimale Hilfe für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Kinder und ihre Eltern, so Malu Dreyer.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung lasse sich von dem Grundsatz leiten: “Je früher eine Behinderung erkannt und behandelt wird, desto größer sind die Chancen einer Rehabilitation”.

Mit acht Sozialpädiatrischen Zentren und deren Außenstellen verfüge Rheinland-Pfalz über ein dichtes Netz an diagnostischen und therapeutischen Angeboten für betroffene Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, unterstrich die Ministerin. Hilfen und Beratung werden beispielsweise bei Auffälligkeiten oder Verzögerungen in der Entwicklung, bei Bewegungsstörungen, Störungen der Sprachentwicklung, angeborenen Fehlbildungen, Verhaltensauffälligkeiten oder emotionalen Störungen geleistet. Die Zentren arbeiten eng mit Eltern, niedergelassenen Ärzten und Therapeuten, Kindertagesstätten, Schulen, Selbsthilfegruppen und Verbänden behinderter Menschen zusammen.

Nähere Informationen über die Arbeit der Stellen bietet eine Broschüre des Ministeriums unter dem Titel “Die Sozialpädiatrie/Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder” mit einem Überblick über die Angebote und Kontaktadressen. Sie ist kostenlos erhältlich beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, Bauhofstraße 9, 55116 Mainz, Broschürentelefon: 06131/162016 oder über das Internet unter http://www.masgff.rlp.de.