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Verdoppelung der Contergan-Entschädigungsrenten auf den Weg gebracht

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin – Anlässlich der heutigen Plenardebatte zum Conterganänderungsgesetz erklären die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christel Humme, die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Caren Marks und die zuständige Berichterstatterin Marlene Rupprecht:

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum ersten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes wird heute in erster Lesung im Parlament beraten. Er sieht die Verdoppelung der bisher gezahlten Entschädigungsrenten für die nach deutschem Recht betroffenen Contergangeschädigten vor.

Damit ihnen die gezahlten Leistungen auch in vollem Umfang zur Verfügung stehen können, wird eine Anrechnungsregelung der Renten im Gesetzentwurf ausgeschlossen. Damit wird die Verdoppelung der Rente eine echte Zusatzleistung. Das Gesetz soll bereits am 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Neben dem Gesetzentwurf wird auch ein Antrag der Koalitionsfraktionen Gegenstand der weiteren parlamentarischen Beratungen sein. Mit Blick auf die Spät- und Folgeschäden der Contergangeschädigten bleibt zu prüfen, ob noch weitere Maßnahmen des Gesetzgebers erforderlich sind, um der besonderen Lebenssituation der Betroffenen gerecht zu werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Notwendigkeit zum Handeln gesehen und sich für diese gesetzliche Regelung intensiv eingesetzt. Dies ist ein politischer Erfolg im Interesse der Betroffenen.