Berlin – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage Deutschlands gegen die EU-Tabakwerberichtlinie abgewiesen. Mit der Klage sollte die Tabakwerbung nicht um jeden Preis erhalten werden. Vielmehr ging es um die Regelungskompetenz zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten.
Deutschland vertrat vor dem EuGH die Ansicht, die Kompetenz für den Gesundheitsschutz läge auf nationaler Ebene.
“Jetzt haben wir Klarheit und sind nach Umsetzung der Tabakwerberichtlinie in nationales Recht auf einem guten Weg zu einem verbesserten Nichtraucherschutz” sagte der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer in Berlin.
Das Bundeskabinett wird sich am Mittwoch mit “Eckpunkten zur weiteren Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Deutschland” befassen. Er sei zuversichtlich, dass eine bundeseinheitliche Regelung gefunden werde, sagte Seehofer.
Entscheidung war abzusehen
Die Entscheidung des EuGH war nach dem Schlussantrag des Generalanwalts zu erwarten. Deshalb brachte die Bundesregierung bereits im Sommer die Umsetzung der EU-Tabakwerberichtlinie auf den Weg. Nachdem der Bundestag im November zugestimmt hatte, steht am Freitag noch die Entscheidung des Bundesrates aus. “Vor dem Hintergrund der klaren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes erwarte ich die Zustimmung des Bundesrates. Dann kann das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten”, fasste Seehofer zusammen.
Die im Mai 2003 beschlossene EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot verbietet Werbung für Tabakerzeugnisse grundsätzlich in der Presse, im Internet und im Rundfunk. Das Verbot gilt auch für das Sponsoring bestimmter Großveranstaltungen wie etwa Formel-1-Rennen, die über nationale Grenzen hinaus wirken. Im Radio und Fernsehen ist Tabakwerbung in Deutschland bereits seit langem verboten. In Kinos und auf Plakatwänden darf dagegen weiter für Zigaretten geworben werden. Bis 2005 musste die Richtlinie in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.