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Verbraucherfragen und -ängste im Fokus

Reaktorkatastrophe in Japan

Düsseldorf – Die unermesslichen Zerstörungen durch Erdbeben und Tsunami und das sorgenvolle Atemanhalten ob des bevorstehenden „Super Gaus“ in Fukushima – die Katastrophe in Japan ängstigt Verbraucherinnen und Verbraucher auch hierzulande. „Nicht nur, dass Ratsuchende nach seri­ösen Spendenmöglichkeiten fragen, damit Betroffene schnelle Hilfe bekommen, auch Informationen zu möglichen Strahlenbelastungen bei importierten Lebensmitteln oder ob ein Fall out bei der Stromversorgung realistisch ist, brennen Ratsuchenden auf den Nägeln“, berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Zu den wichtigsten Fragen und Themen hat sie folgende Empfehlungen zusammengestellt:

Wem spenden? Das Deutsche Institut für soziale Fragen (DZI) rät, Spenden nur über Hilfsorganisationen zu leisten, die über gute Ver­bindungen zu japanischen Partnerorganisationen verfügen. Zurück­haltung ist gegenüber Spendenaufrufen angebracht, die keine nach­vollziehbaren Angaben zur Zusammenarbeit mit kompetenten Ein­richtungen in Japan machen. Erste betrügerische Versuche, aus der Not der Menschen Kapital zu schlagen, gab es bereits mit einer dubiosen Aufforderung an Tageszeitungen, Spendenaufrufe zu schalten. Aktuelle Empfehlungen sowie Namen und Kontoverbin­dungen seriöser Spendenorganisationen, die die von der Naturka­tastrophe betroffenen Menschen in Japan unterstützen, bietet das DZI auf seiner Internetseite unter http://www.dzi.de.

Geplante Reisen? Wer eine bereits gebuchte Reise nach Japan nicht antreten will, kann den Vertrag nach Auffassung der Verbrau­cherzentrale NRW wegen höherer Gewalt kündigen. Die Verbrau­cherschutzorganisation folgt damit Empfehlungen des Auswärtigen Amtes, das aufgrund der aktuellen Lage davor warnt, sich im Kri­sengebiet im Nordosten der Insel Honshu aufzuhalten. Von nicht erforderlichen Reisen nach Japan wird abgeraten. Bei höherer Gewalt gilt grundsätzlich: Kunden können gebuchte Pauschalreisen kostenlos stornieren, die sonst üblichen Stornierungspauschalen dürfen nicht erhoben werden. Eine Kündigung wegen höherer Gewalt ist auch dann möglich, wenn Urlauber die Pauschalreise bereits angetreten haben. Dann muss der Kunde bereits erbrachte Reiseleistungen selbst bezahlen. Die Kosten für nicht in Anspruch genommene Leistungen müssen jedoch erstattet werden. Sorgt die vorzeitige Abreise für zusätzliche Kosten, weil zum Beispiel der nächste Flug teurer ist als der eigentlich gebuchte, teilen sich Urlau­ber und Veranstalter die Mehrkosten je zur Hälfte. Einige Reisever­anstalter haben inzwischen Reisen nach Japan bis Ende April abge­sagt. Wer keine Pauschalreise, sondern nur einen Flug gebucht hat, kann diese Transferleistung nicht wegen höherer Gewalt kündigen. Nur wenn der gebuchte Flug gestrichen wird, braucht der Flugpreis nicht bezahlt zu werden. Die Flugzeuge der Lufthansa landen nicht mehr in Tokio, sondern in Nagoya und Osaka. Dieser Sonderflug­plan soll zunächst bis zum Wochenende beibehalten werden.

Gefahr bei Lebensmitteln? Seit dem 16. März 2010 lässt das nord­rhein-westfälische Umweltministerium an den drei Grenzkontroll­stellen (Flughäfen in Düsseldorf und Köln sowie der Hafen in Duis­burg) Lebensmittel, die aus Japan kommen, auf radioaktive Belas­tung hin zu überprüfen. Eine reine Vorsichtsmaßnahme – zurzeit gibt es keine Hinweise auf eine Strahlenbelastung. Bei Lebensmit­teln aus Japan oder dem asiatischen Raum, die hierzulande bereits in den Regalen stehen, bestehen keinerlei Bedenken. Aus Japan werden vor allem Fische und Meeresfrüchte – auch aus Aquakultu­ren – oder Spezialprodukte wie Algen und Würzsoßen importiert. Sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch für Importe aus Drittländern: Für Lebensmittel, die im Handel verkauft werden, gel­ten Höchstwerte für die radioaktive Belastung. Gemeinhin werden Lebensmittel nur stichprobenartig auf ihre radioaktive Belastung hin geprüft – Produkte aus Drittländern, die durch den Tschernobyl-Unfall besonders betroffen wurden, wie zum Beispiel Pilze aus der Ukraine, werden zu 100 Prozent kontrolliert.

Jodtabletten horten? Das Bundesamt für Strahlenschutz und die Bundesapothekerkammer raten Bürgerinnen und Bürgern hierzu­lande dringend davon ab, aus Sorge vor einer möglichen Strahlen­belastung vorbeugend Jodtabletten einzunehmen. Insbesondere bei Patienten mit Schilddrüsenerkrankungen, Asthma, Allergien sowie Menschen über 45 kann die Einnahme erhebliche Nebenwirkungen zeigen. Die Einnahme hochdosierter Jodtabletten ist nur für Bewoh­ner in den direkt betroffenen Zonen um die havarierten Atomkraft­werke sinnvoll – es verringert die Gefahr von Schilddrüsenkrebs. Angesichts der 9.000 Kilometer Entfernung und meteorologischer Einflüsse ist eine vergleichbare Belastung hierzulande ausgeschlos­sen.

Strom-Notstand? Die Abschaltung älterer Atomkraftwerke hierzu­lande wird nicht dazu führen, von nun an zeitweise im Dunkeln sit­zen zu müssen. Aber Strom zu sparen ist ein wichtiger Beitrag, um den Energiebedarf zu senken. Die Beratungsstellen der Verbrau­cherzentrale NRW geben hierzu hilfreiche Tipps – von der energie­sparenden Nutzung bis hin zur Anschaffung stromsparender Geräte.

Wechsel zu Ökostrom? Wer fortan mit Ökostrom seine persönliche Energiewende einleiten will, kann aus einer Vielzahl von Ökostrom­tarifen auswählen. Doch Vorsicht: Zum einen ist der Begriff keine geschützte Produktbezeichnung, wie es diese zum Beispiel für Bio­lebensmittel gibt. Zum anderen fruchtet der Umweltnutzen von Öko­strom nur dann, wenn dieser konventionell erzeugten Strom vom Markt verdrängt – und zwar über die bereits über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten 16-Prozent-Anteile am „grünen“ Strom hinaus. Empfehlenswerte Ökostromtarife zeichnen sich also dadurch aus, dass der Anbieter zum Beispiel in eine Windkraft- oder Solaranlage investiert, die ohne sein Engagement nicht gebaut würde oder wirtschaftlich arbeiten könnte. Dieser Zusatznutzen wird durch entsprechende Labels zertifiziert: Das ok-Power-Label, das Grüner-Strom-Label und EcoTopTen-Stromprodukte bieten Hilfe­stellung, dass ambitionierte Anforderungen an grünen Strom ein­gehalten werden.

Nähere Informationen gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucher­zentrale NRW oder im Internet unter http://www.vz-nrw.de