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Verbesserungen in der Pflege kommen bei den Menschen an – Pflegereform tritt in Kraft

Pressemitteilung

Berlin – Morgen tritt das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft. Aus diesem Anlass erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:

„Der 1. Juli ist ein guter Tag für die Pflege in Deutschland. Die Pflegereform bringt zahlreiche Erleichterungen und Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen, ihre Familien und für die Pflegekräfte. Wir stärken die häusliche Pflege durch höhere Leistungen und mehr Qualität. Für Berufstätige kommt die neue Pflegezeit. Für die Einrichtung quartiersnaher Pflegestützpunkte in den Ländern haben wir den Weg geebnet. Und die Einführung persönlicher Fallmanager trägt dazu bei, den Ratsuchenden verlässliche Partner an die Seite zu stellen. In der stationären Pflege setzen wir voll auf verbesserte Qualität. Die Heimkontrollen werden häufiger und finden unangemeldet statt. Wir haben den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, dass künftig zusätzliche Betreuungsassistenten für die Pflegebedürftigen da sind. Sie sollen sich speziell um demenziell erkrankte Menschen kümmern. Das ist genau das, was die Pflegeversicherung ausmacht: Sie ist für diejenigen da, die sie brauchen. Pflege kümmert sich.“

Die Pflegereform bringt eine ganze Reihe Verbesserungen für diejenigen, die pflegen und die gepflegt werden. Die wichtigsten Neuerungen stellen wir Ihnen kurz vor:

Mehr finanzielle Unterstützung

§ Ab dem 1. Juli 2008 werden die ambulanten Sachleistungen, das Pflegegeld sowie die stationären Leistungen in der Pflegestufe III schrittweise bis 2012 angehoben. Danach wird die Höhe der Leistungen alle drei Jahre geprüft und wenn erforderlich weiter angepasst.

§ Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im ambulanten Bereich werden verbessert. Das gilt zum Beispiel für demenziell Erkrankte, geistig Behinderte und psychisch Kranke. Diese Menschen erhalten zukünftig je nach Betreuungsbedarf Leistungen bis zu 100 Euro monatlich (Grundbetrag) bzw. bis zu 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag), also bis zu 1.200 Euro bzw. bis zu 2.400 Euro jährlich an Zuschüssen. Erstmals erhalten auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch nicht eine der Pflegestufen erreichen, diese Leistungen.

Mehr Hilfe für Menschen, die Pflege leisten

§ Die Regelungen zur Vergütung der professionellen Pflegekräfte werden verbessert. Pflegeeinrichtungen sind künftig verpflichtet, ihren Pflegekräften mindestens ortsübliche Löhne zu zahlen.

§ Mehr als die Hälfte der Bewohner von Heimen sind Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Um den betroffenen Menschen mehr Zuwendung zu geben, finanzieren die Pflegekassen in Zukunft zusätzliche Betreuungsassistenten. Dies kommt auch den Pflegenden zu Gute.

§ Das Bürgerliche Engagement und das Ehrenamt werden durch die Pflegekassen finanziell stärker unterstützt.

Mehr Transparenz und Qualität

§ Die Pflegeeinrichtungen (stationäre und ambulante) werden ab 2011 jährlich unangemeldet durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft. Die Prüfberichte des MDK müssen in allgemein verständlicher Form veröffentlicht werden, eine Zusammenfassung des jeweils aktuellen Berichtes muss in jedem Heim an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden. Die Menschen können sich so sehr einfach darüber informieren, wo gute und sehr gute Heime und ambulante Dienste zu finden sind. Das wird helfen, die immer noch verbreiteten Missstände in der stationären, aber auch in der ambulanten Pflege zu verringern.

Mehr Zeit für Angehörige

§ Arbeitnehmer bei Arbeitgebern mit mindestens 15 Beschäftigten haben den Anspruch, sich für bis zu sechs Monate ohne Lohn- oder Gehaltszahlung von der Arbeit frei stellen zu lassen, um einen Angehörigen zu pflegen. Die Rückkehr zu ihrem Arbeitgeber bleibt garantiert. Sie bleiben für diese Zeit in aller Regel über die Pflegekasse rentenversichert. Der Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung bleibt erhalten. Falls erforderlich werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe des Mindestbeitrags von der Pflegekasse übernommen.

§ Tritt ein Pflegefall plötzlich auf, können Beschäftigte kurzfristig für bis zu zehn Tage der Arbeit fern bleiben, um die Pflege in dieser Zeit sicherzustellen oder eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren.

Mehr Beratung und schnelle Hilfe

§ Unterstützung bei der Organisation der Pflege erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig vom Pflegeberater. Darauf haben sie einen Rechtsanspruch. Der Berater oder die Beraterin sind zentrale Ansprechpartner, die nicht nur beraten, sondern das gesamte Leistungsgeschehen für die Pflegebedürftigen koordinieren.

§ Nach einer positiven Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes müssen die Pflegekassen Pflegestützpunkte errichten. In den Stützpunkten sollen Beratungsangebote verschiedener Träger und der Kommunen gebündelt werden. Dazu gehören: Beratung rund um die Pflege, Leistungen der Altenhilfe, der Behindertenhilfe oder der Grundsicherung oder die Einbindung des Ehrenamts.

Weitere Informationen zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz finden Sie auf unseren Internetseiten in einem Themenspezial: http://www.bmg.bund.de