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Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung von immobilen Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ab 1. April

Pressemitteilung

Berlin – Zum 1. April 2013 treten Neuregelungen in Kraft, die eine Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen bewirken. Für die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die eine Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand aufsuchen können, erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte ab dem 1. April 2013 eine zusätzliche Vergütung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband setzen mit einem entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschusses vom 15. Februar 2013 Vorgaben des Gesetzgebers aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz um.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: “Viele Patientinnen und Patienten schaffen aus Gesundheitsgründen bzw. wegen ihres Handicaps nicht den Weg in die Zahnarztpraxis. Deshalb müssen Zahnärzte verstärkt zu diesen Menschen kommen. Dies ist in besonderem Maße für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen, die die Zahnarztpraxis nicht mehr aufsuchen können, wichtig. Zahnmedizinische Erkrankungen sollen auch in diesen Fällen vermieden, frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die aufsuchende Versorgung wird deshalb angemessen und extrabudgetär honoriert. Die Anreize für eine bessere Versorgung weisen damit in die richtige Richtung. Eine entscheidende Versorgungslücke bei immobilen Patientinnen und Patienten wird nun geschlossen.”

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurden die Rahmenbedingungen für eine aufsuchende zahnärztliche Betreuung von immobilen Patientinnen und Patienten verbessert und Anreize für diese Form der Leistungserbringung geschaffen. Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte erhalten in diesen Fällen zusätzlich zu den Besuchsgebühren und dem Wegegeld eine Vergütung für die Versorgung in häuslicher Umgebung oder in Einrichtungen. Die zusätzliche Leistungsposition soll dem erhöhten personellen, instrumentellen und zeitlichen Aufwand für die aufsuchende Betreuung Rechnung tragen. Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wurde der anspruchsberechtigte Personenkreis auf Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen erweitert.

Die Neuregelungen sind mit Mehrkosten für die GKV in Höhe von jährlich 20 Mio. Euro verbunden. Gegenwärtig erfolgt in etwa 700.000 Fällen eine aufsuchende zahnärztliche Versorgung. Perspektivisch ist von einem Anstieg der Fallzahlen auf jährlich ca. 1,5 Mio. Fälle auszugehen.

Patientinnen und Patienten können sich bei Fragen an ihre Krankenkasse oder an die jeweils in ihrem Bundesland zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) wenden. Eine Übersicht über die KZVen in Deutschland finden sie hier: www.kzbv.de/mitglieder.363.de.html