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Verbesserung der Schmerzmittelversorgung von Schwerstkranken

FLACH:

BERLIN – Zur geplanten Änderung des Betäubungsmittelrechts erklärt die stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike FLACH:

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Änderung des Betäubungsmittelrechts geeinigt. Um cannabishaltige Fertigarzneimittel zulassen und für Patienten verschreiben zu können, erfolgt eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, die dafür Sorge trägt, dass in Deutschland cannabishaltige Arzneimittel hergestellt und als Therapieoption verschrieben werden können.

Die Änderungen bringen auch eine bessere Versorgung schwerstkranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit Schmerzmitteln. Zukünftig sollen Heime, Hospize und Palliativ-Care-Teams Notfallvorräte für nicht mehr benötigte, patientenindividuell verschriebene Betäubungsmittel anlegen dürfen.

Damit stehen schwerstkranken Menschen jederzeit schmerzlindernde Mittel zur Verfügung. Die Änderung ermöglicht auch eine freiere Entscheidung zwischen einer Pflege zu Hause, in einem Hospiz oder einer stationären Versorgung im Krankenhaus.