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Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK) begrüßt die Pläne von Gesundheitsminister Spahn zur Reform der Notfallversorgung: “Die Reform ist überfällig”

Pressemitteilung

Düsseldorf – Seit Jahren ist die Situation ungelöst und spielt sich immer mehr in den Notfallambulanzen der Kliniken ab. Bei immer chaotischeren Zuständen in den Notaufnahmen besteht dringender Handlungsbedarf, die größtenteils vom Sachverständigenrat vorgeschlagenen neuen Regelungen umzusetzen. In Zukunft soll die ambulante Notfallversorgung durch Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte gemeinsam und besser abgestimmt am Standort der Kliniken erfolgen. Eine primäre Einschätzung der Situation und Koordinierung der Maßnahmen bereits zu Beginn durch eine vorgeschaltete gemeinsame telefonische Leitstelle mit einheitlicher Telefonnummer ist ebenso wichtig, wie die angedachte Reform des Rettungsdienstes.

Die Übertragung des Sicherstellungsauftrages auf die Länder auch für die ambulante Notfallversorgung in der sprechstundenfreien Zeit ist dabei nur konsequent, nachdem die Kassenärztlichen Vereinigungen seit Jahren die Versorgung nicht leisten konnten. So kann eine koordinierte Planung der Standorte durch die Länder erfolgen.

Eine gemeinsame Triage der Patienten über einen Tresen ist das Stichwort für die zukünftige Behandlung in neu zu gründenden integrierten Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Kliniken. Dabei tragen die Klinikärzte die Verantwortung für die stationäre Versorgung und müssen entsprechend für diesen Bereich auch den Hut aufhaben – umgekehrt die niedergelassenen Vertragsärzte für ihren Verantwortungsbereich. Hierfür soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Richtlinien erarbeiten. Diese müssen auch für die Vertragsärzte klare Qualifikationsanforderungen definieren – wie vor Jahresfrist für den stationären Bereich. Sonst erreichen wir keine Steigerung der Qualität der Versorgung, sondern nur eine Verknappung des Angebots.

Dass man aber den Krankenhäusern ohne INZ in Zukunft Notfallleistungen nur noch zur Hälfte des sonst üblichen – ohnehin schon viel zu knapp bemessenen – Satzes erstatten will, ist nicht akzeptabel. Bei Notfallpatienten besteht eine Versorgungspflicht, wenn sie eine Klinik aufsuchen. Sie abzuweisen, ist rechtlich nicht möglich und ethisch nicht vertretbar. Damit darf es auch nicht zu Rechnungskürzungen kommen.

Die vorgesehene extrabudgetäre Bezahlung von Notfallleistungen durch die Krankenkassen ist zu begrüßen. Es bleibt viel Arbeit für den G-BA. Die leitenden Krankenhausärzte werden sich in die vorgesehene Lösung gerne einbringen. Nur personelle Hilfe für den ambulanten Bereich werden sie bei der jetzt schon hohen Belastung der Klinikärzte nicht nennenswert leisten können.

Priv. Doz. Dr. Michael A. Weber
Präsident des Verbands der Leitenden Krankenhausärzte
Deutschlands e.V. (VLK)