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vdek zur Fachanhörung Implantateregister-Errichtungsgesetz
Deutsches Implantateregister kann Patientensicherheit erheblich verbessern
Aber: Keine Einflussnahme des BMG in die Methodenbewertung des G-BA

Pressemitteilung – Verband der Ersatzkassen e.V.

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt das von der Politik geplante Deutsche Implantateregister. „Das Register ist ein wichtiger Schritt für mehr Patientensicherheit und eine höhere Qualität in der Versorgung mit Hochrisiko-Medizinprodukten, wie etwa Herzklappen, Stents oder künstliche Hüftgelenke“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner im Vorfeld der Fachanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Implantateregister-Errichtungsgesetz (EDIR) am Dienstag, 26. Februar 2019. Mit dem bereits seit 2010 bestehenden freiwilligen Endoprothesenregister habe die Selbstverwaltung ganz unabhängig vom Gesetzgeber bereits sehr gute Vorarbeit geleistet. „Es ist richtig und gut, dass die Politik dies jetzt auf andere Hochrisikoprodukte ausweiten und zugleich alle Hersteller, Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen zur Teilnahme an dem Register verpflichten will.“ Dies sei notwendig, um eine lückenlose Datenlieferung zu erreichen. Bei den Regelungen zum Datenfluss sollte jedoch noch nachgebessert werden. Um die Versicherten und Patienten schnell und umfassend über Rückrufe fehlerhafter Implantate informieren zu können, sollten die Daten von den Krankenhäusern – wie beim Endoprothesenregister und der gesetzlichen Qualitätssicherung auch – zunächst an die Krankenkassen fließen, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.

Nicht akzeptabel sei allerdings, dass das Bundesgesundheitsministerium in die Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingreifen will. Zwar sei das Bestreben, die Zeiten zu straffen, in der neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im G-BA geprüft werden, richtig. Das dürfe aber nicht auf Kosten der Evidenz und damit auf Kosten der Patientensicherheit gehen. „Wir müssen bei dem bewährten Prinzip bleiben, dass der Gesetzgeber den Rahmen vorgibt und die gemeinsame Selbstverwaltung den Nutzen und die Evidenz der Methoden prüft, bevor sie in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden.“ Daneben werde eine Tür geöffnet, welche politischen Partikularinteressen eine verstärkte Einflussnahme auf den gesetzlichen Leistungskatalog ermöglicht. Die beabsichtigte Ermächtigung des BMG greife tief in die Steuerung des deutschen Gesundheitssystems ein. Der vdek fordert daher, dass die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auch in Zukunft nach dem bewährten System fortgesetzt wird.

Die Stellungnahme des vdek finden Sie hier: www.vdek.com/politik/stellungnahmen/wahlperiode_19

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK)

– BARMER

– DAK-Gesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse

– hkk – Handelskrankenkasse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 350 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.