Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


vdek zum Kabinettsbeschluss des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG)
Ersatzkassen begrüßen Nachbesserungen: Morbi-RSA-Reform muss nun zügig angegangen werden

Pressemitteilung – Verband der Ersatzkassen e.V.

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat das heute vom Bundeskabinett verabschiedete GKV-VEG insgesamt positiv bewertet. „Durch die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung werden die Versicherten in Milliardenhöhe entlastet“, betonte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Dies gilt auch für die Selbstständigen mit geringen Einnahmen, deren Mindestbeitrag auf 171 Euro gesenkt wird. Diese Maßnahme werde dazu beitragen, dass die Beitragsschulden in der GKV zurückgehen, so Elsner.

Auch von der nun bis zum 31. Dezember 2019 verbindlich vorgesehenen Reform des Finanzausgleichs Morbi-RSA versprechen sich die Ersatzkassen weitere Entlastungen bei den Zusatzbeitragssätzen. „Die geplante Fortentwicklung des Morbi-RSA muss zwingend dazu beitragen, dass die Beitragsgelder aus dem Gesundheitsfonds wieder gerechter auf die Krankenkassen verteilt werden.“ Es sei sehr erfreulich, dass die Bundesregierung die Anregungen der Krankenkassenverbände aus der Anhörung aufgegriffen habe: Im Kabinettsentwurf werde die Verpflichtung zum Abbau der Finanzreserven nun verknüpft mit einer vorherigen Reform des Morbi-RSA.

Positiv sei auch, dass der Bundesgesundheitsminister das Thema „Obligatorische Anschlussversicherung“ nun den realen Gegebenheiten anpassen will. „Denn es kann nicht sein, dass z. B. Saisonarbeiter, die diese Tätigkeit längst nicht mehr ausführen, als ‚obligatorische Anschlussversicherte‘ in der GKV weitergeführt werden.“ Für diese Mitgliedschaft haben Krankenkassen zu Unrecht noch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds bezogen. Richtig sei daher, dass nun auch eine rückwirkende Bereinigung des Versichertenbestandes erfolgen soll, so die Vorstandsvorsitzende abschließend.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK)
– BARMER
– DAK-Gesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse
– hkk – Handelskrankenkasse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.