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vdek zum Inkrafttreten des TSVG: Ab dem 1. Mai 2019 kommen gesetzlich Krankenversicherte schneller an Arzttermine

Pressemitteilung – Verband der Ersatzkassen e.V.

Berlin – Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen sollten ab dem 1. Mai schneller als bisher einen Termin beim Haus-, Facharzt oder einem Psychotherapeuten bekommen. Denn viele Regelungen des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) treten bereits am 1. Mai 2019 in Kraft, teilte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit.

„Die mit dem TSVG verbundenen Neuerungen müssen zeitnah zu einer besseren Versorgung der gesetzlich Versicherten führen. Lange Wartezeiten beim Arzt sollten dann der Vergangenheit angehören“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

So bauen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ihr Angebot deutlich aus. Ab 1. Mai vermitteln die Servicestellen zusätzlich zu den Terminen bei Fachärzten und Psychotherapeuten auch Termine bei Haus-, Kinder- und Jugendärzten, inklusive der Gesundheitsuntersuchungen im Kindesalter (U-Untersuchungen). Und bei psychotherapeutischen Akutbehandlungen erhalten Patienten jetzt schneller einen Termin – und zwar innerhalb von zwei anstelle von bislang vier Wochen.

Niedergelassene Ärzte sind zudem verpflichtet, ab 1. Mai die Sprechzeiten für gesetzlich Krankenversicherte von 20 auf mindestens 25 Stunden pro Woche auszuweiten. Zudem können Hausärzte ihren Patienten ab diesem Datum dringende Facharzttermine vermitteln. Weiterhin sieht das TSVG vor, dass bestimmte Facharztgruppen, die kurzfristig festgelegt werden, von August an mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne feste Termine anbieten müssen.

Spätestens ab dem 1. Januar 2020 müssen die Terminservicestellen dann auch rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche deutschlandweit unter der Telefonnummer 116117 und auch online oder über eine App für Smartphones erreichbar sein.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK)

– BARMER

– DAK-Gesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse

– hkk – Handelskrankenkasse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 350 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.