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vdek zum geplanten Digitalgesetz
Mehr Power für die elektronische Patientenakte durch Opt-Out-Lösung
Verstaatlichung der gematik ist inakzeptabel

Pressemitteilung

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) unterstützt grundsätzlich die Absicht des Bundesgesundheitsministers, der Digitalisierung im Gesundheitswesen durch ein Digitalgesetz mehr Power zu verleihen. Die Potenziale der Digitalisierung für die Verbesserung der medizinischen Versorgung seien längst nicht ausgeschöpft, erklärte Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Abwesenheitsvertreter der vdek-Vorstandsvorsitzenden. Es sei daher richtig, dass die Bundesregierung die Prozesse beschleunigen will.

ePA verbindlicher gestalten

Dies gilt insbesondere für die elektronische Patientenakte (ePA). Das geplante Opt-Out-Verfahren – alle Versicherten erhalten eine ePA, es sei denn, sie widersprechen – ist eine notwendige Voraussetzung, dass sich die ePA flächendeckend im Gesundheitswesen etablieren kann und genutzt wird. Wichtig dabei sei, dass die ePA auch regelmäßig von Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und anderen Leistungserbringern befüllt wird. Darüber hinaus müssten die Benutzerfreundlichkeit der ePA und ihre Anwendung vereinfacht werden.

E-Rezept ab 2024/Arzneimittelinformationen auf ePA

Richtig aus Sicht des vdek ist auch, dass das E-Rezept zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung sein soll und dafür Hürden bei der Nutzung abgebaut werden sollen. Zwingende Voraussetzung dafür sei, dass das E-Rezept dann auch mit der elektronischen Gesundheitskarte ohne Eingabe einer PIN eingelöst werden kann und nicht wie bisher nur über die gematik-App. Eine Verbesserung der Versorgung kann erreicht werden, wenn relevante Arzneimittelinformationen automatisiert und strukturiert in der ePA zur Verfügung gestellt werden.

Keine Verstaatlichung der gematik

Deutliche Kritik übt der vdek an den Plänen zum Umbau der gematik in eine Digitalagentur, die zu 100 Prozent Eigentum des Bundes sein soll. Gleichzeitig soll aber die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu 100 Prozent die Kosten übernehmen. Dazu Meyers-Middendorf: „Diese Verstaatlichung der gematik lehnen wir ab. Der Staat bestimmt und die GKV soll zahlen – so geht das nicht. Eine Digitalagentur muss von der gemeinsamen Selbstverwaltung getragen werden, damit die Interessen der Versicherten, Leistungserbringer und Beitragszahler adäquat vertreten werden.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 380 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.