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vdek zu den Wartezeiten bei Psychotherapie: Terminservicestellen sind in der Pflicht

Pressemitteilung – Verband der Ersatzkassen e.V.

Berlin – Zur aktuellen Debatte um lange Wartezeiten auf eine ambulante psychotherapeutische Richtlinientherapie erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): “Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Sie sind laut Gesetz verpflichtet, den betroffenen Patienten über die Terminservicestellen innerhalb von vier Wochen Termine bei einem Therapeuten anzubieten. Das Bundesschiedsamt hat bereits im November 2017 entschieden, dass dies ausdrücklich auch für die Vermittlung von Terminen für probatorische Sitzungen gilt, die Voraussetzung für eine ambulante Richtlinientherapie sind. Diesen Schiedsspruch müssen die KVen nun endlich umsetzen.”

Seit April 2017 vermitteln die Terminservicestellen bereits Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde zur Abklärung des Behandlungsbedarfs und für eine gegebenenfalls erforderliche Akutbehandlung. Die vom Bundesschiedsamt beschlossene Erweiterung der Vermittlungstätigkeit auf die ambulante Richtlinientherapie zugunsten der Versicherten wird allerdings von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abgelehnt. Sie hat gegen den Schiedsspruch Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. “Da die Klage keine aufschiebende Wirkung entfaltet, ist der Schiedsspruch unmittelbar von den KVen umzusetzen. Jede Verzögerung schadet unseren Versicherten”, so Elsner.

Der vdek zog ein erstes positives Fazit hinsichtlich der Reform der ambulanten Psychotherapie, die zum 1. April 2017 in Kraft getreten ist. “Vielen Patienten ist insbesondere durch die Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung der Zugang zur Psychotherapie erheblich erleichtert worden. Durch ein stärkeres Engagement der KVen bei den Terminservicestellen können diese Effekte auch auf die Richtlinientherapie übertragen werden.”

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK)
– BARMER
– DAK-Gesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse
– hkk – Handelskrankenkasse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)” in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.” (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.