Qualitätsmängel – Intransparenz – Kostenexplosion: Rettungsdienstreform muss kommen
Berlin – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und die Björn Steiger Stiftung fordern die Politikerinnen und Politiker von Bund und Land eindringlich auf, den Rettungsdienst im Interesse der Notfallbetroffenen, der Beschäftigten und der beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundlegend zu erneuern. Die derzeitigen Rettungsdienststrukturen zeichneten sich durch erhebliche Qualitätsmängel, Ineffizienz und Intransparenz bei einer gleichzeitigen Explosion der Kosten aus.
Die anstehende Notfallreform biete jetzt die Chance, neben der Notfallversorgung auch die Notfallrettung neu aufzustellen, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung der Qualitätsparameter für die medizinische Notfallrettung, die dem grundgesetzlichen Gebot der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse Rechnung trägt.“ Im Rahmen dieser bundeseinheitlichen Standards seien dann die Länder für die weitere Ausgestaltung des Rettungsdienstes verantwortlich. Nichtstun sei keine Option, um die langjährig bekannten Probleme zu lösen. „Es geht um Menschenleben”, so Elsner.
Rettungsdienst gehört ins SGB V
Für die Versorgung der Menschen sei die derzeitige Entwicklung eine Katastrophe, so Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung. „Es ist vom Wohnort abhängig, ob die Menschen bei lebensbedrohlichen Notfällen rechtzeitig die richtige notfallmedizinische Versorgung am richtigen Ort bekommen, denn es fehlen bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Strukturvorgaben.” Jede der 229 Leitstellen in Deutschland handele nach eigenen unterschiedlichen Vorgaben und Maßstäben. Um effizienter und besser zu arbeiten, sei eine grundlegende Restrukturierung und Reduzierung der Leitstellen zu modernen Leitstellensystemen unumgänglich.
Umgekehrt würden viel zu viele Menschen mit Bagatellerkrankungen mit Rettungswagen oder sogar mit Hubschraubern ins Krankenhaus transportiert, wo sie die Notaufnahmen der Krankenhäuser verstopften. „Der Rettungsdienst gehört ins SGB V, damit nicht nur die Transportleistung ins Krankenhaus von den Krankenkassen bezahlt wird, sondern auch eine Steuerung der Patientinnen und Patienten in psychosoziale oder pflegerische Versorgungsbereiche möglich wird.“
Bundesrechnungshof bemängelte schon 2014 Untätigkeit der Länder
Der vdek weist darauf hin, dass der Bundesrechnungshof bereits im Jahre 2014 die hohen Ausgaben der Krankenkassen für Transporte und Rettungswagen, Krankentransporte und Taxifahrten bemängelt habe. Da die Kommunen und Länder nur geringe eigene Haushaltsmittel verwendeten, bestehe kaum ein Anreiz oder Interesse an der sparsamen Verwendung der Mittel. Dies habe dazu geführt, dass allein die Kosten für den Einsatz von Rettungswagen im Zeitraum 2012 bis 2022 von rund 1,5 Milliarden auf rund vier Milliarden Euro gestiegen seien – eine Steigerung um 163 Prozent. Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe und der Höhe der Entgelte für Krankentransportleistungen seien die Krankenkassen dem „Kostendiktat der Länder unterworfen“. Diese Aussagen des Bundesrechnungshofes seien so aktuell wie vor zehn Jahren, so Elsner. Den Beitragszahlenden könnten weitere Belastungen nicht zugemutet werden.
Über den Verband der Ersatzkassen und die Björn Steiger Stiftung
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern: Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse.
Die Björn Steiger Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation, die sich seit 1969 für die Verbesserung der Notfallhilfe und des Rettungswesens in Deutschland einsetzt.
Pressekontakt:
Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 030/26931-1200, E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com
Christof Chwojka, Björn Steiger Stiftung
Tel.: 07195/3055-0, E-Mail: c.chwojka@steiger-stiftung.de