Berlin – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass das Bundesgesundheitsministerium kurz nach Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) einen Referentenentwurf für eine „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung“ (DiGAV) vorgelegt hat. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, sieht aber Präzisierungsbedarf.
„Es ist positiv, dass die DiGAV jetzt vorliegt, die Verordnung ist ein weiterer Schritt für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen. Das vorgesehene Bewertungssystem muss aber gewährleisten, dass Apps positive Versorgungseffekte für die Versicherten haben. Reine Wellness-Apps können nicht dazugehören. Gut ist, dass die Hersteller mit Studien die positiven Versorgungseffekte nachweisen sollen. Leider lässt der Entwurf offen, welchen Evidenzgrad diese Studien haben sollen. Hier sollten die Bewertungskriterien präzisiert werden. Bei den sensiblen Themen Datenschutz und Datensicherheit müssen die Hersteller verpflichtet werden, qualifizierte Nachweise, zum Beispiel über externe Gutachten, zu liefern. Eigenauskünfte der Hersteller sind hier nicht ausreichend.“
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse
– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
– hkk – Handelskrankenkasse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 360 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.