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vdek sieht Nachbesserungsbedarf bei Zulassung von Apps auf Rezept

Anhörung im BMG: „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung“

Berlin – Anlässlich der heutigen Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung“ (DiGAV) sieht der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) noch Nachbesserungsbedarf.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: „Wir begrüßen, dass der Bundesgesundheitsminister nun rasch nach Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) eine Rechtsverordnung (DiGAV) vorgelegt hat, die es den Krankenkassen ermöglichen soll, die Kosten digitaler Gesundheitsanwendungen – Apps auf Rezept – durch die gesetzlichen Krankenkassen zu erstatten. Die Rechtsverordnung macht zudem Vorgaben, die in Hinblick auf Sicherheit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Apps gestellt werden müssen. Damit ist eine weitere wichtige Voraussetzung geschaffen, um gute und wirksame Anwendungen zügig in die Regelversorgung aufzunehmen.“

Allerdings hat der Ersatzkassenverband auch Nachbesserungsbedarf. Positiv ist zwar, dass die Datenverarbeitung bei den Apps auf Rezept im Ausland eingeschränkt sowie die Verarbeitung zu Werbezwecken ausgeschlossen werden. Zudem gilt eine Verschwiegenheitsverpflichtung für die Hersteller. Allerdings sind die Anforderungen nicht verbindlich genug als Norm definiert. Zwar kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ab dem 1.1.2022 vom Hersteller Nachweise in Form von Zertifikaten über die Erfüllung von Anforderungen an Daten- und Verbraucherschutz verlangen, aber es handelt sich dabei nur um eine Kann-Regelung. Statt allein auf die Selbstauskünfte der Hersteller zu setzen, sollten deren Angaben zumindest stichprobenartig geprüft werden. „Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass der Datenschutz gesichert ist. Deshalb müssen die Anforderungen an die Hersteller verbindlicher geregelt und überprüft werden“, so Elsner.

Zudem fordern die Ersatzkassen, dass die zu erbringenden Nachweise über die positiven Versorgungseffekte noch strenger definiert werden. Dieser Nutzen muss daher ohne Ausnahme über qualitativ hochwertige Studien nachgewiesen werden. „Ein bisschen mehr Komfort ist kein Maßstab für bessere Versorgung“, so Elsner. Der medizinische Nutzen einer App sollte ganz klar im Vordergrund stehen.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 360 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.