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vdek-Mitgliederversammlung zur Reform der Selbstverwaltung / Selbstverwaltung weiterentwickeln, Online-Wahlen einführen, Urwahlen stärken

Pressemitteilung

Berlin – Die Versicherten- und Arbeitgebervertreter der Ersatzkassen begrüßen die Absicht der künftigen Koalitionsregierung von Union und SPD, die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stärken und die Sozialwahlen zu modernisieren. Die Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) verabschiedete ein Positionspapier zur Reform der Selbstverwaltung, in dem sie ihre Erwartungen an die Bundesregierung formuliert. Christian Zahn, Vorsitzender des vdek, erklärte: „Dem Koalitionsvertrag müssen nun Taten folgen. Handlungsspielraum und Verantwortungsbereich der Selbstverwaltung müssen ausgebaut werden. Als allererstes brauchen wir wieder mehr Finanzautonomie – die Verwaltungsräte der Kassen sollten die Beitragssätze für Versicherte und Mitglieder wieder selbstständig und kassenindividuell festlegen können.“ Die staatliche Festsetzung der Beitragssätze habe sich nicht bewährt. Die Selbstverwaltung brauche ein ausdrückliches Bekenntnis der Politik zu ihrer Arbeit und ihrem Stellenwert und daneben einen hinreichend großen Freiraum für ihr eigenverantwortliches Handeln, so der Verbandsvorsitzende.

Die Ersatzkassen sprechen sich zudem dafür aus, auch künftig an der demokratischen Legitimation der sozialen Selbstverwaltung durch Sozialversicherungswahlen festzuhalten. Das Prinzip der demokratischen Urwahlen sollte gestärkt werden.

Um die Frauenanteile in den Selbstverwaltungsgremien zu erhöhen, sollte der Gesetzgeber Möglichkeiten zur Einführung einer Frauenquote prüfen. Die Ersatzkassen fordern zudem, die Rahmenbedingungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit auch während des aktiven Berufslebens zu verbessern, zum Beispiel durch einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitsfreistellung oder durch angemessene Entschädigungsregelungen. Dadurch sollen mehr Menschen für eine Mitarbeit in der sozialen Selbstverwaltung begeistert werden.

Auch künftig sollte die Selbstverwaltung jeder Kasse selbst darüber entscheiden lassen, ob und in welchem Verhältnis sie sich zum Beispiel im Rahmen einer Fusion mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammensetzt. „Eine zwangsweise paritätische Besetzung der Verwaltungsräte aller Krankenkassen durch Arbeitgeber- und Versichertenvertreter lehnen die Ersatzkassen ab. „Die Autonomie der sozialen Selbstverwaltung darf an diesem Punkt nicht eingeschränkt werden“, so Zahn.

Die Ersatzkassen wünschen sich zudem eine stärkere Beteiligung der Mitglieder an den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen. Neben der traditionellen Briefwahl sollten zusätzlich Online-Wahlen ermöglicht werden, um damit neue Wählerschichten für eine Teilnahme an den Sozialwahlen zu gewinnen. Zahn: „Wir können uns diese Online-Wahlen bereits bei der nächsten Sozialwahl im Jahre 2017 vorstellen. Dafür muss der Gesetzgeber umgehend einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen schaffen.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– BARMER GEK
– Techniker Krankenkasse
– DAK-Gesundheit
– Kaufmännische Krankenkasse – KKH
– HEK – Hanseatische Krankenkasse
– hkk

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)” in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt rund 300 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.