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vdek: In der Krise schnelle pragmatische Lösungen gefunden

Kabinett beschließt COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Berlin – „Die Politik hat rasch gehandelt und umfangreiche Finanzhilfen zur Abfederung der finanziellen Belastung der Krankenhäuser durch die Corona-Krise beschlossen, das ist ein wichtiger Schutzschirm für die Krankenhäuser“, erklärt Ulrike Elser, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz.

Elsner: „In der Krise zusammenstehen“

„An vielen Stellen müssen wir jetzt kurzfristig pragmatische Lösungen zur Unterstützung der im Gesundheitswesen Tätigen finden. In diesem Gesetz geht es zunächst um Krankenhäuser, Ärzte und die Pflege. Wir werden auch für weitere Leistungserbringer, die unsere Versicherten versorgen, Lösungen finden müssen. Wir gehen davon aus, dass die dazu notwendige Gesetzgebung folgt. Es geht jetzt darum, in der Krise zusammenzustehen. Lösungen müssen immer wieder der aktuellen Situation angepasst werden. Mit dem Schutzschirm im Krankenhausentlastungsgesetz ist ein wichtiger Schritt getan“, so Elsner.

7,8 Milliarden Euro für die Krankenhäuser

Rund 7,8 Milliarden Euro sollen demnach den Kliniken zufließen. Kliniken sollen für ausgefallene planbare Behandlungen wie eine Knie-OP Ausgleichszahlungen in Höhe von 560 Euro pro Tag bekommen. Für neue intensivmedizinische Behandlungseinheiten mit Beatmungsmöglichkeit sollen die Kliniken einen Bonus von 50.000 Euro erhalten. Ausgesetzt werden auch die Untergrenzen beim Pflegepersonal. Auch Rehabilitationseinrichtungen sollen Nicht-Corona-Patienten zur Krankenhausversorgung aufnehmen. Der Bund stellt 2020 3,3 Milliarden Euro dafür zur Verfügung. Zudem sollen 4,05 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der Krankenkassen entnommen werden, um damit mehr Pflegepersonal zur Betreuung der Infizierten zu erreichen. Dazu wird der sogenannte Pflegeentgeltwert um 54 auf 200 Euro am Tag erhöht. Das Geld soll später durch den Bundeshaushalt refinanziert werden.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 360 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.