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vdek: Gesetz stärkt Pflege und Kompetenz der Pflegekräfte, aber Regelungen sind teilweise zu komplex und bürokratielastig. Finanzielle Probleme der Pflegeversicherung werden nicht gelöst

Fachanhörung zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) im BMG

Zur Fachanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz am 2. Oktober 2024 im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

Berlin – „Die Pflege muss besser aufgestellt werden angesichts der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen und deren Wunsch, lange in der eigenen Häuslichkeit zu leben. Deshalb verfolgt das Pflegekompetenzgesetz den richtigen Ansatz: die Kompetenz der Pflegekräfte besser zu nutzen, die pflegerischen Versorgungsangebote- und -strukturen vor allem in der häuslichen Pflege zu optimieren und die Präventionsangebote für Pflegebedürftige zu verbessern. Doch sind einige Maßnahmen nicht ausgereift und zu bürokratielastig, insbesondere was die vertragliche Ausgestaltung neuer gemeinschaftlicher Wohnformen anbelangt. Zudem werden die finanziellen Probleme der sozialen Pflegeversicherung (SPV) mit dem Gesetz nicht gelöst. Hier bedarf es dringend einer zukunftssicheren, nachhaltigen Lösung.

Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte

Die stärkere Nutzung der Fachkompetenz von Pflegefachkräften ist überfällig, um das Berufsbild ‚Pflege’ attraktiv zu halten und Ärztinnen und Ärzte zu entlasten. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich, dass Pflegefachpersonen künftig entsprechend ihrer Qualifikation erweiterte heilkundliche Leistungen wie das Management chronischer Erkrankungen oder die Verordnung von (Pflege-)Hilfsmitteln in der Versorgung übernehmen sollen und dazu ein entsprechender Katalog erstellt werden soll. Die Finanzierung der auf die Pflegefachpersonen übertragenen heilkundlichen Tätigkeiten über die Häusliche Krankenpflege (HKP) und über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) wird jedoch zu Verwerfungen zwischen dem vertragsärztlichen und dem pflegerischen Bereich führen. Es handelt sich um einen neuen Versorgungsbereich, der einer eigenständigen Rechtsgrundlage inklusive einheitlicher Vergütung bedarf.

Neue gemeinschaftliche Wohnformen

Wir begrüßen, dass sich der Blick des Gesetzgebers mit den vorgesehenen gemeinschaftlichen Wohnformen (GeWos) auch auf neue Wohnformen richtet. Zwar gibt es Pflege-Wohngemeinschaften schon heute. Die vorgesehenen GeWos unterscheiden sich jedoch, indem hier die Leistungsansprüche der GeWo-Bewohnenden angepasst und Verträge zwischen Kranken- und Pflegekassen und den versorgenden Pflegediensten über die GeWo-Leistungen geschlossen werden sowie eine Qualitätssicherung eingeführt wird. Die Ausgestaltung ist jedoch viel zu bürokratisch. Damit hier zukünftig überhaupt Verträge geschlossen werden, fordert der vdek eine niedrigschwelligere Umsetzung über die ambulanten Landesrahmenverträge.

Individualprävention stärken, aber Finanzierung völlig ungewiss

Die Ersatzkassen begrüßen den Ansatz, den Zugang zu Präventionsleistungen für pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Versorgung zu stärken, um damit den Verlauf einer zunehmenden Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder aufzuschieben. Nicht nachvollziehbar ist, dass die Finanzierung dieser Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erbracht werden soll. Der Zugang zu den verhaltensbezogenen Präventionsleistungen sollte hier konsequenterweise über die SPV geregelt und finanziert werden. Völlig unverständlich ist diese Regelung im Hinblick auf die Gesetzesaktivitäten zum Gesundes-Herz-Gesetz (GHG), mit dem der Gesetzgeber Gelder aus dem Topf der GKV für Individualprävention für medikamentöse Therapien umwidmen lassen will. Würde dieses Gesetz so in Kraft treten, hätten die Krankenkassen kaum Spielraum mehr für derartige Präventionsleistungen in der Pflege.

Finanzierung nachhaltig regeln

Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Reglungen soll mittelfristig zu einer jährlichen Entlastung der SPV in Höhe von 154 Millionen Euro führen. Diese Berechnungen sind nicht nachzuvollziehen. Es ist von geringeren Beträgen auszugehen. Die dringend notwendige grundlegende Stabilisierung der SPV bleibt die Ampelregierung schuldig. Für das laufende Jahr rechnen die Pflegekassen mit einem Defizit in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. 2025 wird es auf vermutlich 3,4 Milliarden Euro ansteigen. Damit zeichnet sich eine erneute Beitragssatzerhöhung von 0,2 Punkten ab, wenn der Gesetzgeber nicht handelt.”

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), X: @TK_Presse
– BARMER, X: @BARMER_Presse
– DAK-Gesundheit, X: @DAKGesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse, X: @KKH_Politik
– hkk – Handelskrankenkasse, X: @hkk_Presse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse, X: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

Beim vdek arbeiten bundesweit über 700 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit über 400 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.