Berlin – Anlässlich der heute von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Pläne zur Umsetzung des Transparenzverzeichnisses für Krankenhäuser im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Wir unterstützen die Pläne des Bundesgesundheitsministers, den Versicherten auf einem Onlineportal ein Transparenzverzeichnis mit umfassenden Informationen über die Behandlungsqualität eines Krankenhauses bereitzustellen. Geplant sind fortlaufende verständliche interaktive Informationen darüber, an welchem Krankenhausstandort in Deutschland welches Leistungsangebot (Leistungsgruppen) mit welcher Häufigkeit und welcher fachärztlichen und pflegerischen Ausstattung erbracht wird. Darüber hinaus soll der sogenannte Krankenhausatlas patientenrelevante Qualitätsergebnisse wie Komplikationsraten, Mortalitätsraten etc. enthalten. Positiv ist auch die geplante Einteilung der Krankenhäuser in Versorgungsstufen (von der Grundversorgung bis Maximalversorgung) als Orientierungshilfe für die Patientinnen und Patienten bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus.
Mehr Verbindlichkeit nötig
Doch es gibt noch einige Knackpunkte. Unverständlich bleibt zum Beispiel, warum das Transparenzverzeichnis nur einen kleinen Ausschnitt der zugrunde liegenden Daten zur Qualitätsmessung veröffentlichen soll. Außen vor bleibt beispielsweise, ob wirklich alle Qualitätsvorgaben für die Leistungsgruppen erfüllt wurden oder ob die Länder von den angedachten Ausnahmenregelungen bei den Qualitätskriterien Gebrauch gemacht haben. Problematisch ist zudem, dass die Meldungen der Krankenhäuser nicht überprüft werden und diese sich daher nur schwerlich plausibilisieren lassen. Insgesamt könnten damit die Erwartungen an das Transparenzverzeichnis in der Theorie und Praxis auseinanderklaffen. Hier ist also mehr Verbindlichkeit erforderlich.
Wichtig wäre auch, dass aus dem Transparenzverzeichnis deutlich wird, welche Expertise gerade auch Kliniken haben, die dem Level I (Grundversorger) zugeordnet werden. Für Standardeingriffe sind sie oft durchaus geeigneter als Maximalversorger. Problematisch bleibt für uns Ersatzkassen zudem der Umsetzungsweg. Wenn das BMG als verantwortlicher Betreiber des Transparenzverzeichnisses auftritt, sollte es sich auch an den Kosten beteiligen, da das IQTIG ein durch Versichertengelder finanziertes Institut der Selbstverwaltung ist.“
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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse
– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
– hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 400 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.