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vdek fordert ermäßigten Steuersatz für Arzneimittel / 3,2 Milliarden Euro Einsparung pro Jahr möglich

vdek-Statement:

Berlin – Zur aktuellen Kritik an der Steuerpolitik der Bundesregierung durch den Bundesrechnungshof erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

“Auch die Ersatzkassen kritisieren seit Jahren die widersprüchlichen Regelungen bei der Erhebung der Mehrwertsteuer in Deutschland. So ist überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb Arzneimittel mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, Katzenfutter, Trüffel oder Beherbergungsleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes jedoch mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent belegt sind. Würde für Arzneimittel auch der reduzierte Satz gelten, könnten Ausgaben in Höhe von etwa 3,2 Milliarden Euro pro Jahr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vermieden werden. Deutschland ist neben Dänemark und Bulgarien das einzige Land in der EU, das noch den vollen Steuersatz auf Arzneimittel erhebt.
Zu warnen ist in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich vor Bestrebungen der EU, bestehende Mehrwertsteuerbefreiungen für den Gesundheitsbereich aufzuheben. Gesundheitsdienstleistungen wie die ärztliche Behandlung unterliegen derzeit in Deutschland nicht der Umsatzsteuerpflicht. Diese Regelungen sollen nach Plänen der EU fallen. Das würde eine Mehrbelastung in der GKV um mehr als 26 Milliarden Euro und eine Beitragssatzerhöhung um 2,3 Prozentpunkte nach sich ziehen.”