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vdek: Finanzloch in 2023 wird notdürftig gestopft. Neuer Anlauf in 2023 muss strukturelle Reformen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite im Blick haben

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet

Berlin – Der Deutsche Bundestag hat heute das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Das Gesetz ist aus Sicht der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler enttäuschend. Sie müssen jetzt tiefer in die Taschen greifen, um die anstehenden höheren GKV-Beiträge zu finanzieren, und dies in einer wirtschaftlich hoch angespannten Gesamtsituation. Eine nachhaltige Lösung der Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über 2023 hinaus wird mit dem Gesetz zudem nicht erreicht.

Jetzt zügig strukturelle Reformen angehen

Wir begrüßen deshalb, dass mit dem GKV-FinStG ein Auftrag an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verbunden ist, bis Ende Mai 2023 Empfehlungen auszuarbeiten, wie die GKV finanziell stabilisiert werden kann. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf die Ausgabenseite gelegt werden. Wir nehmen die Bundesregierung beim Wort. Strukturelle Reformen der ambulant-stationären Versorgungsstrukturen sind überfällig. Effizienzreserven in der Versorgung müssen gehoben und die Qualität der Versorgung verbessert werden. Die Digitalisierung bietet ein großes Potential. Hier gilt es, die Stolpersteine gemeinschaftlich aus dem Weg zu räumen.

Reformen auf der Einnahmenseite nicht außer Acht lassen

Aber auch die Einnahmenseite darf nicht außen vor bleiben. Hier steht die kostendeckende Finanzierung der ALG-II-Empfängerinnen und -Empfänger nach wie vor auf der Agenda, wie auch die Absenkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel auf sieben Prozent. Außerdem fordern die Ersatzkassen eine Dynamisierung des Steuerzuschusses zur Kompensation versicherungsfremder Leistungen der GKV.

Wir bieten der Bundesregierung unsere Unterstützung bei der Entwicklung entsprechender Reformkonzepte an und stehen für einen konstruktiven Dialog bereit.“

Aktuelle Fotos der vdek-Vorsitzenden für die Berichterstattung finden Sie in unserem Bildarchiv.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 380 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.