Berlin – Anlässlich der Veröffentlichung des Referentenentwurfs der Bundesregierung für ein Patientenrechtegesetz erklärte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
“Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung den seit Langem erwarteten Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz nun vorgelegt hat. Aus Sicht der Ersatzkassengemeinschaft wird es Zeit, dass Patientenrechte konsequent ausgebaut und für den Patienten sichtbarer gemacht werden. Die Patienten müssen wissen, welche Rechte sie haben. Zurzeit ist die Rechtslage für sie intransparent, da ihre Rechte bislang weder abschließend noch zentral geregelt sind.” Die Ersatzkassen haben daher bereits auf ihrer letzten vdek-Mitgliederversammlung im Dezember 2011 ein umfassendes Positionspapier zu Patientenrechten einstimmig verabschiedet und dabei den Stellenwert der Verankerung des Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch unterstrichen.
Der vdek befürwortet, dass die Bundesregierung die Situation von Geschädigten bei Behandlungsfehlern verbessern möchte. Nach den Angaben des Aktionsbündnisses Patientensicherheit sterben in Deutschland jährlich 17.000 Menschen infolge vermeidbarer Fehler bei Krankenhaus-Behandlungen, jeden tausendsten Klinikpatienten trifft es demnach – in den meisten Fällen sind es Infektionen aufgrund mangelnder Hygiene und Nebenwirkungen von Arzneimitteln. Patienten müssen daher einen Rechtsanspruch auf Einsicht in Patientenakten, auf Zweitmeinungen, Gutachten und Informationen über Behandlungsqualität haben.
Die stringenteren Vorgaben zur Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern werden vom vdek ausdrücklich befürwortet. “Unsere Ersatzkassen haben für ihre Versicherten bereits jetzt schon freiwillig spezialisierte Mitarbeiter, die den Patienten dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadensersatzansprüche durchzusetzen”, erklärte Ballast. Um ihrem Unterstützungsauftrag jedoch besser gerecht zu werden, fordern die Ersatzkassen, dass den Krankenkassen im Falle eines erhärteten Verdachts innerhalb einer verbindlichen Frist das Recht auf vollständige Einsicht in die Patientenakte gewährt wird.
Mit Bedauern haben die Ersatzkassen festgestellt, dass der Referentenentwurf keine Regelungen zu nicht-evidenzbasierten Leistungen, deren Nutzen nicht wissenschaftlich erwiesen ist, enthält. Gerade hier müssten die Patienten jedoch besser geschützt werden, da solche Leistungen in zunehmendem Umfang in Arztpraxen als individuelle Leistungen (sogenannte IGeL-Leistungen) verkauft werden. “Die Politik sollte auf eine strikte Begrenzung des Angebots von IGeL-Leistungen hinwirken. Darüber hinaus benötigen Patienten auch eine hinreichende Bedenkzeit, bevor sie sich für solche IGeL-Leistungen entscheiden. Hier muss der Gesetzgeber daher dringend nachbessern”, fordert Ballast.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 24 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
– BARMER GEK – Techniker Krankenkasse – DAK-Gesundheit – KKH-Allianz – HEK – Hanseatische Krankenkasse – hkk
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen “Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)” in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt weiteren rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.