Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


vdek begrüßt Neuregelung der intensivpflegerischen Versorgung

Gesetzentwurf zur „Außerklinischen Intensivpflege“

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Versorgung von Schwerstkranken, die u. a. künstlich beatmet werden, zu verbessern. Es wird ein neuer Leistungsanspruch „Außerklinische Intensivpflege“ eingeführt. Die Versorgung der PatientInnen soll zukünftig in hochspezialisierten Pflegeeinrichtungen erfolgen. Dazu werden auf Bundesebene Qualitätsanforderungen an die ambulanten Pflegedienste/Wohneinheiten und an die vollstationären Pflegeeinrichtungen beschlossen. Der Anspruch auf „Außerklinische Intensivpflege“ besteht in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder Wohneinheiten, die die Qualitätsanforderungen erfüllen. Für Personen bis 18 Jahren kann die Versorgung auch im häuslichen Umfeld der Betroffenen erfolgen. Zudem werden die Eigenanteile, die die Versicherten derzeit bei der Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen zu leisten haben, erheblich reduziert.

Versorgung in der Intensivpflege wird besser

„Die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums, beatmungspflichtige Menschen zukünftig regelhaft in besonders qualifizierten Pflegeeinrichtungen zu versorgen, ist richtig. Gut für die Betroffenen ist auch die Verpflichtung, immer wieder medizinisch zu prüfen, ob es Versorgungsalternativen zur Beatmung gibt. Die derzeitige Versorgung in sogenannten ausserklinischen Wohngemeinschaften bietet oft nicht die beste Qualität. Im Sinne der Versicherten und ihrer Angehörigen ist zudem die Begrenzung der Zuzahlungen“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.

Personenkreis klarer definieren

Konkretisierungen sollte es nach Auffassung des vdek bei der Definition des Personenkreises geben. Ein „hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege“ reicht nicht aus, die Anspruchsberechtigung zu definieren. Zudem sollte vor allem für den stationären Bereich klargestellt werden, dass hier gemeinsame und einheitliche Verträge zu schließen sind.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @DieTechniker

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 350 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.