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Vater-/Mutter-Kind-Kuren: Familien profitieren von der Gesundheitsreform

Bundesministerium für Gesundheit

Berlin – Anlässlich der heutigen Trägerkonferenz des Müttergenesungswerks erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:

“Familien müssen auf die Unterstützung unserer Sozialsysteme zählen können. Deshalb haben wir mit der Gesundheitsreform die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter weiter gestärkt. Diese Leistungen sind seit April 2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Zugleich haben wir sichergestellt, dass bei diesen Leistungen der Grundsatz ambulant vor stationär nicht gilt. Denn oft sind ambulante Maßnahmen für Mütter und Väter nicht vereinbar mit den häuslichen und familiären Aufgaben. Außerdem wurden in der Vergangenheit vielfach Anträge mit dem Hinweis auf nicht ausgeschöpfte ambulante Behandlungsmöglichkeiten abgelehnt. Nun haben Mütter und Väter einen leichteren Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen wird durch die Verpflichtung, detaillierte Statistiken zu führen, transparenter gemacht.”

In ihrer Rede dankte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt dem Müttergenesungswerk: “Das Müttergenesungswerk mit seinen bundesweit 1.400 Beratungs- und Vermittlungsstellen und deren Einrichtungen leistet einen unverzichtbaren Beitrag, um die Gesundheit von Müttern und Vätern angesichts ihrer besonderen Herausforderungen und Belastungen zu erhalten und zu verbessern.”