München – 20.02.2018
+++ Bundesrichter bewegen sich in der Kontinuität ihrer bisherigen Rechtsprechung
+++ BGH gibt Klage der Ärztin statt und macht Neugestaltung von Anzeigen auf jameda erforderlich
+++ jameda hat Anzeigen mit sofortiger Wirkung zur weiteren rechtmäßigen und vollständigen Listung von Ärzten entsprechend angepasst
+++ Ärzte können sich nicht aus jameda löschen lassen
Der Bundesgerichtshof verkündete heute das Urteil zu einer Verhandlung vom 23.01.2018, deren Gegenstand die Klage einer Ärztin war, welche aus Deutschlands größtem Arztverzeichnis jameda (www.jameda.de) gelöscht werden wollte. Die Bundesrichter gaben der Klage statt und entschieden, dass jameda die Ärztin aus dem Portal löschen müsse. “Wir begrüßen, dass die Bundesrichter nochmals bestätigen, dass eine Speicherung der personenbezogenen Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten grundsätzlich zulässig ist und dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit damit ein hoher Stellenwert einräumt wird. Aus demselben Grund setzt sich jameda für vollständige Arztlisten ein und hat die Anzeigen auf Arztprofilen, die Grund für das Urteil waren, nach Vorgaben der Bundesrichter mit sofortiger Wirkung entfernt. Patienten finden somit auf jameda auch weiterhin alle niedergelassenen Ärzte Deutschlands. Ärzte können sich nach wie vor nicht aus jameda löschen lassen”, sagt Dr. Florian Weiß, jameda Geschäftsführer.
Der Klage auf Löschung aus dem Arztverzeichnis vorausgegangen waren kritische Bewertungen, welche die Kölner Dermatologin auf jameda von Patienten erhalten hatte. jameda war dem Löschantrag der Ärztin mit Verweis auf das BGH-Urteil von 2014 (Az. VI ZR 358/13) nicht nachgekommen.
jameda GmbH
jameda ist Deutschlands größte Arztempfehlung. 6 Mio. Patienten suchen jeden Monat auf jameda nach dem passenden Arzt für ihr individuelles Anliegen. Dabei helfen ihnen die Empfehlungen anderer Patienten, die von den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie zahlreiche Filtermöglichkeiten. Nach erfolgreicher Arztsuche können Patienten auf jameda bei zahlreichen Ärzten ihren nächsten Termin ganz einfach 24/7 direkt online vereinbaren. Zudem gehört seit 2017 die Patientus GmbH zu jameda, so dass Patienten auch Online-Videosprechstunden auf jameda online buchen können.
Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Datenbasis bilden bundesweit rund 275.000 Ärzte und andere Heilberufler. jameda ist als einzige Plattform für Arztbewertungen und Online-Arzttermine vom TÜV Rheinland für “Geprüften Datenschutz und Datensicherheit” zertifiziert und eine 100-prozentige Tochter der Burda Digital GmbH.