Berlin – Am 30. Juli 2008 spricht das Bundesverfassungsgericht das Urteil zu den Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten sowie einer Diskothekenbetreiberin, die sich gegen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin für Ein-Raum-Gaststätten wenden.
Nach der Urteilsverkündung ist für interessierte Journalistinnen und Journalisten die Möglichkeit gegeben, kurze Interviews mit Frau Bätzing in Karlsruhe zu führen.
Wann? Mittwoch, 30. Juli 2008 im Anschluss an die Urteilsverkündung
Akkreditierung
Alle Medienvertreter haben sich schriftlich bis zum Freitag, 25. Juli 2008, 12:00 Uhr zu akkreditieren (Fax Nr. 0721 9101-461). Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Ablauf der Frist eingegangene oder per E-Mail gesendete Akkreditierungen können nicht berücksichtigt werden.
Auch die Pool-Mitglieder für die Fernseh- und Fotoaufnahmen (siehe unten) sind innerhalb der genannten Frist schriftlich mitzuteilen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.