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Ursula von der Leyen: “Erhöhung ist der richtige Schritt”

Conterganstiftungsgesetz: Bund verdoppelt monatliche Rente für Contergangeschädigte

Berlin – Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, begrüßt den aktuellen Beschluss der Regierungsfraktionen, die Conterganrenten um 100 Prozent zu erhöhen. Die Bundesregierung bekräftigt damit auch 50 Jahre nach der Markteinführung des Wirkstoffs Thalidomid ihre Verantwortung für die contergangeschädigte Menschen in Deutschland.

Hintergrund dieser Entscheidung ist die Veränderung der Lebenslage vieler Betroffener im mittleren Erwachsenenalter. Viele Contergangeschädigte, die viele Jahre Beruf und Privatleben eigenständig meisterten, haben heute infolge der langjährigen Fehlbelastung von Gelenken und Muskulatur zunehmend Probleme, den Alltag ohne Hilfe zu bestehen. Sie benötigen häufiger als früher medizinische Hilfen und Unterstützung im Haushalt. Für zahlreiche Betroffene sind Erwerbstätigkeit und hart erkämpfte selbstständige Lebensführung gefährdet.

“Die großartige Lebensleistung von contergangeschädigten Frauen und Männern, die sich über Jahrzehnte mit viel Mut und Mühen Eigenständigkeit in Beruf und Familie erkämpft haben, können wir gar nicht hoch genug einschätzen. Sie verdienen die Anerkennung und den Respekt der gesamten Gesellschaft. Ich freue mich deshalb über die Entscheidung der Regierungsfraktionen, die Renten zu verdoppeln. Die Rentenerhöhung ist ein wichtiger und richtiger erster Schritt”, sagt Ursula von der Leyen. “Ich bin aber auch überzeugt, dass die Bundesregierung in Kooperation mit der Firma Grünenthal ein Konzept für weitere Leistungen für die Contergangeschädigten erreichen kann”, so von der Leyen weiter. “Bereits Ende des Jahres 2007 begonnene Beratungen mit dem Contergan-Hersteller Grünenthal über weitere Möglichkeiten, die Lebenssituation der Betroffenen zu verbessern, verliefen vielversprechend”, so die Bundesfamilienministerin.

Die öffentlich-rechtliche Stiftung “Hilfswerk für behinderte Kinder” war 1972 gegründet worden. Anlass hierfür war die Schädigung ungeborener Kinder infolge der Einnahme thalidomidhaltiger Arzneimittel durch die Mutter während der Schwangerschaft. Das Medikament Contergan bewirkte, während der Frühschwangerschaft eingenommen, bei den Kindern Missbildungen an Gliedmaßen, Ohren, Augen und inneren Organen. Die Geschädigten erhielten beziehungsweise erhalten je nach Schwere ihres Schadens eine einmalige Kapitalentschädigung sowie eine monatliche Rente, die zurzeit zwischen 121 und 545 Euro liegt. Außerdem unterstützt die Stiftung Projekte der Behindertenarbeit durch Zuschüsse.

Die Stiftung steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und betreut derzeit rund 2700 Betroffene.