Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Unterstützte Beschäftigung verbessert Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen

Mehr Menschen mit Behinderungen eine Chance auf einen regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz geben

Berlin – Anlässlich der heutigen ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung durch den Deutschen Bundestag erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die neue Leistung „Unterstützte Beschäftigung“ wird zukünftig mehr Menschen mit Behinderungen eine Chance auf einen regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz geben.

Die neue Maßnahme betrifft insbesondere behinderte Menschen, die vor der Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen stehen. Zu diesen behinderten Menschen gehören insbesondere Abgänger von Förderschulen und Menschen, bei denen sich während des Erwerbslebens eine Behinderung eingestellt hat. Diese Menschen können zur Zeit nur Leistungen von Werkstätten für behinderte Menschen bekommen.

Die „Unterstützte Beschäftigung“ schafft alternative Möglichkeiten in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Im Rahmen der „Unterstützten Beschäftigung“ wird zunächst ein Platz in einem Unternehmen gesucht. Dann wird erprobt, welche Tätigkeit am passendsten ist. Für die Tätigkeit wird der Mensch mit Behinderungen dann individuell qualifiziert. Nach der in der Regel zweijährigen Qualifizierungsphase schließt sich eine Berufsbegleitung an, wenn weitere Begleitung notwendig ist, um den Arbeitsplatz zu sichern.

Die „Unterstützte Beschäftigung“ ist ein wichtiger Mosaikstein für mehr Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es ist sicherzustellen, die „Unterstützte Beschäftigung“ nur für solche behinderten Menschen anzuwenden, die die besonderen Rahmenbedingungen von Werkstattleistungen für ihre Teilhabe am Arbeitsleben nicht gebrauchen. Über die „Unterstützte Beschäftigung“ hinaus, müssen weitere Verbesserungen im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben folgen. Gerade für Menschen mit Behinderungen, die sich bereits in Werkstätten befinden, müssen die Anstrengungen für mehr Teilhabemöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gestärkt werden.