Zur Absicherung der Behandlungsergebnisse bei schwerstkranken Kindern und Jugendlichen ist die Sozialmedizinische Nachsorge (SMN) im Anschluss an einen Klinikaufenthalt unerlässlich. Dennoch verweigern sich in Berlin und Brandenburg die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einer auskömmlichen Finanzierung, so dass betroffene Kinder inzwischen nicht mehr entlassen werden können und andere lange auf ein Bett in der Klinik warten müssen. Dabei ist die GKV unter den in § 43(2) SGB V geregelten Voraussetzungen verpflichtet, ihren Mitgliedern SMN anzubieten.
In seiner Stellungnahme vom 5. April 2024 erläutert das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V (Bündnis KJG) auf Basis konkreter Zahlen anschaulich, dass sich die Entlassung der Kinder bis zu 20 Tage vorziehen lässt, wenn eine qualitätsgesicherte Anschlussversorgung gewährleistet ist. Dabei sichert die SMN die Erfolge der stationären Versorgung, koordiniert die verordnete Therapie und motiviert Patientenfamilien, die Behandlung in der nachstationären Phase entsprechend den verordneten Maßnahmen umzusetzen. Unnötige, rasche Wiederaufnahmen werden damit weitgehend vermieden. Konkret in Zahlen bedeutet dies bei einem Tagessatz von 1.000€ und einer durchschnittlichen Verkürzung der Liegedauer von 10 Tagen für den Raum Berlin/Brandenburg mit rund 700 Nachsorgeeinheiten pro Jahr Einsparungen in Höhe von ca. 7.000.000 €. Bei einem flächendeckenden Einsatz von SMN in ganz Deutschland ließe sich bei im Durschnitt 10.000 betreuten Kinder ein Einsparpotential von insgesamt 100.000.000€ für die Kostenträger generieren.
Aber gerade in Flächenländern können viele Kliniken auf das Angebot der SMN nicht zurückgreifen, da diese im Rahmen der gesetzlichen Regelleistung nicht kostendeckend darstellbar sind. „Dabei können wir in vielen Kliniken wegen des Mangels an Pflegpersonals ohnehin nur 70-80% der Betten belegen,“ erklärt Prof. Felderhoff-Müser, Vorstandsvorsitzende des Bündnis KJG und führt weiter aus, „eine effektive Nachsorge könnte hier die Dauer stationärer Klinikaufenthalte deutlich verkürzen, um dringend benötige Aufnahmekapazitäten zu schaffen. Außerdem profitiert die Versichertengemeinschaft von kürzeren Aufenthalten, vermeidbaren Wiederaufnahmen.“
Das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. betrachtet die SMN daher als integralen Baustein in der Versorgungskette und damit als unverzichtbaren Beitrag in einer patientenzentrierten sektorübergreifenden Versorgung chronisch Erkrankter beim Übergang von stationärer zur gesicherten ambulanten Behandlung. Eine unzureichende Vergütung darf die Versorgung mit SMN nicht gefährden. Von den Kostenträgern muss daher sichergestellt werden, dass der gesetzliche Anspruch chronisch kranker Kinder bzw. von Kindern mit besonderen Bedarfen auf SMN beim Übergang von der stationären Behandlung in die häusliche Versorgung als Pflichtleistung an jedem Ort gewährleistet werden kann.