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Universitätsprofessur für Implementationsforschung Tropenmedizin zu besetzen

Pressemitteilung

Hamburg – Kontrast Personalberatung GmbH von Forschungsinstitut aus Hamburg mit der Erstbesetzung der Professur Tropenmedizin beauftragt

Kontrast Personalberatung GmbH rekrutiert im Auftrag des Forschungsinstituts aktuell für die Universitätsprofessur der Implementationsforschung Tropenmedizin nach promovierten und habilitierten Kandidat:innen.

Institut für Tropenmedizin in Hamburg

Das Forschungsinstitut mit Sitz in Hamburg ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft und in Deutschland die größte Einrichtung für die Forschung, Versorgung und Lehre im Fachbereich Tropenkrankheiten und neu auftretende Infektionen.

Das Institut arbeitet zudem weltweit eng mit Partner-Instituten zusammen und fordert von den Kandidat:innen eine hohe Reisebereitschaft im Rahmen internationaler multizentrischer Forschungsvorhaben. Entsprechend sind Englisch-Kenntnisse auf C2 Niveau Voraussetzung.

Verantwortungsbereich der Professur

Der/die Professor:in für Tropenmedizin wird den Aufbau und die Leitung einer neu zu gründenden Abteilung für empirische Implementationsforschung an dem Institut übernehmen. Dazu zählt auch der Aufbau eines international sichtbaren Forschungsprogramms und Kompetenz-Netzwerks sowie die Planung und Steuerung anwendungsorientierter Forschungsprojekte.

Darüber hinaus ist die Lehre im Fach Implementationsforschung mit Schwerpunkt auf Infektionsbekämpfung eine der Aufgaben.

Promotion und Habilitation als Einstellungsvoraussetzung

Die Kandidat:innen für die Vakanz müssen gemäß dem Hamburgischen Hochschulgesetz ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen können – idealerweise in der Humanmedizin. Wünschenswert sind zudem Zusatzqualifikationen im Bereich Epidemiologie, klinische Forschung und Gesundheitssystemforschung. Zudem müssen für die Professur eine qualifizierte Promotion sowie die pädagogische Eignung für die Lehre an einer Hochschule in Form einer Habilitation vorliegen.

Darüber hinaus werden mindestens fünf Jahre berufliche Praxis mit besonderer Leistung bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden gefordert – drei Jahre davon müssen außerhalb des Hochschulbereichs absolviert worden sein.