Berlin – Die Bundesregierung sieht im Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der GKV (AMNOG – § 65b SGB V) vor, Einrichtungen zur unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung durch den GKV-Spitzenverband dauerhaft zu finanzieren. Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes erklärt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (MdB):
“Heute ist ein guter Tag für die Patienten. Ab Januar 2011 wird es eine unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung in Deutschland als Regelversorgung geben. Häufig kennen Patienten ihre Rechte nicht und noch häufiger können sie sie nicht durchsetzen oder müssen als Bittsteller zustehende Leistungen einfordern. Mit der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung geben wir den Versicherten ein geeignetes Instrument an die Seite!
Mit mehr Transparenz und mehr Information der Bürger unterstützt die unabhängige Beratung nachhaltig die Patientinnen und Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber Leistungsträgern und bei medizinischen Entscheidungen.
Bei der nun vorliegenden Regelung wurde auf die erforderliche Unabhängigkeit, Neutralität, Kompetenz und Evidenz der Beratung geachtet. Eine Berichtspflicht an mich wird als patientenorientierte Rückmeldefunktion das Gesundheitssystem nachhaltig verbessern.
Jetzt beginnt die Umsetzung. Ich werde zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem GKV-Spitzenverband die Ausschreibung der Beratungsstellen vorantreiben, damit die Patientenberatung pünktlich ihre Arbeit aufnehmen kann.”
Weitere Informationen finden Sie hierzu unter: www.upd-online.de oder grundsätzlich unter: www.patientenbeauftragter.de