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UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen wird völkerrechtlich wirksam

Zügige Umsetzung des Übereinkommens in deutsches Recht

Berlin – Anlässlich des Inkrafttretens der UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen am 03. Mai 2008 erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Am 3. Mai 2008 tritt die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen in Kraft. Damit wird das internationale Übereinkommen völkerrechtlich wirksam. Das internationale Inkrafttreten der Konvention hing davon ab, dass mindestens 20 Länder beim Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Ratifikationsurkunde hinterlegen. Diese Marke wurde im April 2008 erreicht, als Ecuador die Ratifizierung der Konvention bekannt gab. In Deutschland steht die Ratifikation des Übereinkommens noch aus. Zuständig für die Erarbeitung von Vorschlägen, wie die UN-Konvention umgesetzt werden könnte, ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für eine zügige Umsetzung des Übereinkommens in deutsches Recht ein. Wichtig dabei ist, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände an dem Ratifizierungsprozess beteiligt werden. Gemeinsam mit den Betroffenen werden wir dafür sorgen, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen den Bedürfnissen behinderter Menschen entsprechen. Erstmals gibt es mit der UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen ein Völkerrechtsdokument, das sich ausschließlich auf Menschen mit Behinderungen bezieht und diese als vollwertige, selbstbestimmte Mitglieder der Gesellschaft anerkennt.