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UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen wird für Deutschland verbindlich

Unionsfraktion greift mit Kongress zentrale Themen auf

Berlin – Anlässlich der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen für Deutschland ab dem 26. März 2009 erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Ab heute ist die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll für Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht es als ihre Aufgabe, den konkreten Umsetzungsprozess anzustoßen und zu begleiten, damit dieses Übereinkommen auch tatsächlich im Alltag die Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen verbessert.

Umsetzungs- und Handlungsbedarf gibt es in sehr vielen Bereichen, angefangen bei der Bildungspolitik über Gesundheits- und Sozialpolitik bis hin zur Verkehrs- und Kulturpolitik. Im Vordergrund steht dabei die Gestaltung der Lebenswelten von Menschen mit und ohne Behinderungen. Angefangen bei dem Besuch von gemeinsamen Kindertagesstätten und Schulen über gemeinsame Ausbildung und Arbeit bis hin zu Wohnen und Leben im Alter.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit ihrem Kongress „Was behindert Arbeit? II – Einstieg von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben verbessern“ am 13. Mai 2009 zentrale Themen der UN-Konvention wie Artikel 24 „Bildung“ und Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung“ aufgreifen und über konkrete Umsetzungsmaßnahmen diskutieren.

Mit dem Antrag „Frauen und Mädchen mit Behinderungen wirksam vor Gewalt schützen“ widmet sich die Union bereits einem wichtigen Punkt der Konvention. Vor dem Hintergrund des Artikels 6 der UN-Konvention wird die mehrfache Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen anerkannt. Die Bundesregierung wird aufgerufen notwendige Maßnahmen zu entwickeln, um diesen Personenkreis vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch verstärkt zu schützen.