Berlin – Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) hat am 17. April seine Abschließenden Bemerkungen zum Staatenprüfungsverfahren Deutschlands veröffentlicht.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im Deutschen Institut für Menschenrechte, legt nun zeitnah eine deutschsprachige Übersetzung der Abschließenden Bemerkungen sowie eine Zusammenfassung vor.
Dazu erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle: “Der CRPD-Ausschuss formuliert in seinen Abschließenden Bemerkungen klare und richtungsweisende Anforderungen, wie die UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt werden soll. Bund, Länder und Gemeinden haben aus Genf sehr viele Hausaufgaben bekommen. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland die Weichen für eine inklusive Gesellschaft stellt. Dabei ist nicht nur das Tempo zu erhöhen, sondern es müssen auch Strukturen geändert und gesellschaftliche und politische Widerstände gegen Inklusion überwunden werden.
So fordert der Ausschuss bei Wohnen, Bildung und Arbeit den Ausbau inklusiver Strukturen. Im Bereich Wohnen ist die sogenannte ‘Deinstitutionalisierung’ verstärkt voranzubringen. Das bedeutet, Menschen mit Behinderungen nicht mehr in gesonderten Wohnformen unterzubringen, sondern ihr Selbstbestimmungsrecht im Bereich Wohnen maßgeblich zu respektieren. Der Ausschuss legt Deutschland zudem nahe, die Zahl der Sonderschulen deutlich zu verringern, behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam zu beschulen sowie die Werkstätten zugunsten einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt abzuschaffen. Der Ausschuss übt berechtigte Kritik an der heute in Deutschland üblichen gesellschaftlichen Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen. Das Festhalten an den Doppelstrukturen bei Wohnen, Bildung und Arbeit ist eindeutig konventionswidrig.
Weiter verlangt das aus 18 Expertinnen und Experten bestehende Fachgremium mehr Anstrengungen beim Schutz der persönlichen Integrität von Menschen mit Behinderungen.
Insbesondere kritisiert der Ausschuss, dass Zwang bei der Unterbringung und Behandlung von Menschen mit psychosozialer Behinderung weit verbreitet sei und die freie Entscheidung eine nachgeordnete Rolle spiele. Der Ausschuss fordert Deutschland dringend dazu auf, Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung gesetzlich zu verbieten. Deutlichen Handlungsbedarf erkennt er außerdem beim Gewaltschutz von Frauen und Mädchen, von älteren Menschen in Pflege und von intersexuellen Kindern.”
Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 ratifiziert. Es ist das erste Mal, dass die Vereinten Nationen den Vertragsstaat auf den Umsetzungsstand der Konvention hin im März 2015 geprüft haben.
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung der Abschließenden Bemerkungen der Monitoring-Stelle: www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle/staatenberichtspruefung/crpd-follow-up/
Diese Übersetzung ist vorläufig, da die Vereinten Nationen bislang lediglich eine “Advance Unedited Version” veröffentlicht haben.
Die Abschließenden Bemerkungen in englischer Sprache: www.tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2fC%2fDEU%2fCO%2f1&Lang=en
Die Monitoring-Stelle zur UN- Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.