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Umweltsenatorin Lompscher: Kinderlärm gehört zum Leben

Pressemitteilung

Berlin – Zur Diskussion über Lärm stellt Umweltsenatorin Katrin Lompscher klar:

In den Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz vom 30. November 2007 heißt es in Nummer 4, Absatz 6 zum Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe, dass die von Kindern beim Spielen verursachten Geräusche grundsätzlich nicht als erhebliche Ruhestörung anzusehen sind. Das betrifft die Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr. Auch Kinderspielplätze stehen in Berlin unter einem besonderen Schutz (Abschnitt 6).

Senatorin Lompscher: “Berlinerinnen und Berliner haben einen Anspruch darauf, dass wir Maßnahmen zur Lärmminderung in der Stadt ergreifen, denn Schutz vor Lärm gehört zu einem gesunden Lebensumfeld in der Großstadt. Das hat jedoch nichts mit dem Lärm zu tun, den Kinder verursachen. Im Gegenteil. Wir wollen gerade für Familien mit Kindern attraktive Lebensbedingungen schaffen. Kinder sind ausdrücklich erwünscht und da, wo sie aufwachsen, kann es natürlicherweise auch mal laut zugehen. Hier ist die Toleranz der Nachbarn gefragt.”

Weitere Informationen zum Lärmschutz unter: http://www.berlin.de