Berlin – Zur heutigen Meldung in der Bild-Zeitung, dass Männer in der privaten Krankenversicherung (PKV) künftig für Frauen mitzahlen müssen und ihre Beiträge nach dem Gleichbehandlungsgesetz ab dem 1. Januar 2008 zum Teil deutlich stiegen, stellt der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. fest:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet die privaten Krankenversicherungsunternehmen, die Kosten für Schwangerschaft und Entbindung gleichmäßig auf die männlichen und weiblichen Versicherten eines Tarifs zu verteilen. Dies gilt zwingend für alle Versicherungsverträge ab dem 22. Dezember 2007. Bestehende Verträge können ebenfalls bis zum 1. Januar 2008 umgestellt werden.
Im Interesse der Versicherten stellen alle PKV-Unternehmen auch die bestehenden Verträge um, da so eine verwaltungsaufwändige und kostenintensive Trennung in Alt- und Neubestände vermieden wird.
Durch die Umsetzung des AGG werden die Prämien für Frauen sinken und für Männer steigen. Für das Ausmaß der jeweiligen Prämienanpassungen in einem Tarif sind zwei Faktoren relevant: Zum einen wie hoch die Kosten für Schwangerschaftsleistungen sind und zum anderen wie das Verhältnis von Männern und Frauen ist. Sind zum Beispiel in einem Vollversicherungstarif mehr Männer als Frauen versichert, dann kommt es zu einer spürbaren Senkung des Beitrags für die Frauen und zu einer moderaten Prämiensteigerung für die Männer.
Die durchschnittliche Prämienerhöhung für Männer wird voraussichtlich drei Prozent betragen, wobei es in einzelnen Tarifen aufgrund der genannten Faktoren zu Abweichungen nach oben und unten kommen kann.
Da noch keine rechtsgültige Kalkulationsverordnung vorliegt, wird das AGG zurzeit auf Grundlage eines Verordnungsentwurfs umgesetzt. Der PKV-Verband geht aber davon aus, dass der Entwurf in der aktuellen Fassung noch in diesem Jahr unverändert verabschiedet wird und in Kraft tritt.